Full Description
Nach § 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Das vorliegende Heft enthält die durch das BVL als Zentrale Verbindungsstelle vorgenommenen Übermittlungen der Jahre 2009 und 2010.
Contents
1. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. § 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutz-durchsetzungsgesetz (VSchDG); Bericht für das Jahr 2009.- 2. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. § 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutz-durchsetzungsgesetz (VSchDG); Bericht für das Jahr 2010.- 3. Bericht gem. Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz; Bericht für die Jahre 2009/2010