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Description
In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt stehenArbeitgeber:innen, aber auch Belegschaftsvertretungen, vor neuenHerausforderungen. Insbesondere Matrixorganisationen, dislozierteBetriebsstrukturen und virtuelle Teams, die über Ländergrenzen hinwegzusammenarbeiten, prägen den modernen Arbeitsalltag immer stärker. Mit diesenEntwicklungen gehen komplexe rechtliche Fragestellungen einher, insbesondere imHinblick auf die rechtliche Einordnung virtueller Arbeitsverhältnisse.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, welches Rechtin grenzüberschreitenden digitalen Sachverhalten unter Berücksichtigung der Rom-I-Verordnungzur Anwendung gelangt. Zugleich wird untersucht, inwieweit das europäischeKollisionsrecht de lege ferenda angepasst werden kann, um in einerdigitalisierten Arbeitswelt auch virtuelle Arbeitsleistungen künftigsachgerecht zu erfassen.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der betrieblichenMitbestimmung. Gerade in grenzüberschreitenden, virtuellen Konstellationenstellt sich häufig die Frage, welches nationalstaatlicheBetriebsverfassungsrecht auf die Arbeitnehmer:innen anzuwenden ist bzw welcheBelegschaftsvertretung für ihre Interessen zuständig ist. Die Arbeit verstehtsich somit auch als Beitrag zu einer effektiven Interessenvertretung imdigitalen Arbeitsumfeld und soll helfen, die rechtlichen Herausforderungen derneuen Arbeitsrealität besser zu bewältigen.
Hannah Lutz ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Körber-Risak Rechtsanwalts GmbH mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Zuvor arbeitete sie im Rahmen ihres Doktoratsstudiums als Projektassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Sie publiziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und ist als Vortragende in diesem Bereich tätig. Hannah Lutz promovierte an der Universität Wien und engagiert sich seit vielen Jahren in unterschiedlichen Funktionen im Hochschulbereich.


