Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach   4 Abs. 3 EStG : Vereinfachte Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke (2. Aufl. 2021. 165 S. 19 cm)

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG : Vereinfachte Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke (2. Aufl. 2021. 165 S. 19 cm)

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  • 商品コード 9783962760342

Description


(Text)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue 7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
(Extract)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die im Rahmen der Steuerdeklaration bestimmter Unternehmen zu erstellen ist. Nach 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen gegenüber Banken als Informationsgrundlage nicht ausreichend.Neben dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung, Kleinunternehmerregelung) sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR im Rahmen von ELSTER, EÜR-Taxonomie) herausgearbeitet.Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein freiwilliger Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Buchführung mit Bilanzierung sinnvoll sein.
(Author portrait)
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig. Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.

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