Formen und Verfahren der Leistungsfeststellung in der Pflegeausbildung (Erstauflage. 2014. 128 S. 9 Abb. 220 mm)

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Formen und Verfahren der Leistungsfeststellung in der Pflegeausbildung (Erstauflage. 2014. 128 S. 9 Abb. 220 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783958507418

Description


(Text)
Diese Studie stellt dem Leser die rechtlichen Hintergründe der Krankenpflegeausbildung vor. Krankenpflegeschulen können verschiedene Formen und Verfahren von Prüfungen anwenden, die zur Lernevaluation dienen. Um diese adäquat durchführen und bewerten zu können, erläutert der Autor Bezugsnormen und Funktionen sowie die Qualität der Lernstandmessungen. Ebenso soll eine hohe Prüfungsqualität durch die in diesem Buch beleuchteten Gütekriterien gewährleistet sein. Die von der Ausbildungsrichtlinie NRW geforderte Umsetzung des Kompetenzbegriffs wird in diesem Buch kritisch untersucht. Im Mittelpunkt steht hierbei ihre Auswirkung auf die Konzeption von Prüfungen.
Der Autor leistet in vorliegender Studie eine Betrachtung diverser gesetzlicher Vorgaben und ihrer praktischen Durchführung in der Ausbildung, besonders im Hinblick auf ihren erfolgreichen Abschluss.
(Extract)
Textprobe:
Kapitel 5.2, Bezugsnormen für Leistungsergebnisse:
Allgemein bezeichnet eine Bezugsnorm die Perspektive, die für eine Testwertinterpretation herangezogen wird (Bonse-Rohmann et al., 2008, S. 12). Grundsätzlich wird zwischen drei normativen Bezügen unterschieden.
Individuelle Bezugsnorm:
Bei der Anwendung dieser Norm steht der individuelle Lernprozess eines Lernenden im Fokus der Aufmerksamkeit. Dieser intraindividuelle Ansatz ermöglicht eine Aussage über die individuelle Leistungsentwicklung, im Hinblick auf die zeitliche Perspektive. Es kann festgestellt werden, in wie weit der Schüler sich im Vergleich zu seinen Vorleistungen über einen abgesteckten Zeitraum hinweg entwickelt hat. Es handelt sich um eine ipsative Norm. Sie ermöglicht es individuelle Lern- und Leistungsprofile zu entwickeln, auf Basis derer eine weiterführende Lernberatung stattfinden kann.
Soziale Bezugsnorm:
Im Mittelpunkt dieser Norm steht der Vergleich von Leistungsergebnissen innerhalb einer abgegrenzten Gruppe. Hierbei wird die Leistungsverteilung in einer bewerteten Gruppe verglichen und den verschiedenen Ergebnissen Rangplätze zugeordnet. Diese Norm bietet ein großes Konfliktpotential, da die Leistung eines Schülers davon abhängt, mit welcher Lernergruppe er verglichen wird. Die Bewertung orientiert sich zumeist am Klassendurchschnitt. Es ist also möglich, dass dieselbe Leistung eines Auszubildenden in verschiedenen Klassen unterschiedlich bewertet wird. Somit zeigt sich, am klasseninternen Maßstab ausgerichtete Beurteilungen haben nur für die jeweilige Bezugsgruppe (Klasse) Geltung (Jürgens, 2010, S. 47). Ein klassenübergreifender Vergleich kann nicht geleistet werden. Dies ist also ein interindividueller Maßstab.
Sachliche (Kriteriumsorientierte) Bezugsnorm:
Leistung wird hier in Bezug zu vorher festgelegten Erfolgskriterien gesehen. Ein Ergebnis kann in diesem Zusammenhang falsch oder richtig sein. Der pädagogische Erfolg einer Maßnahme ist von Belang. Dabei erarbeitet die Lehrkraft vorher Leistungsnormen anhand von Zielformulierungen, die von den Lernenden erfüllt werden müssen. Die Zieldimension bestimmt sich vorwiegend aus curricularen Vorgaben in Kompetenzform. Diese Form der Leistungsfeststellung ist nicht nur zur Erfassung von Schülerleistungen angezeigt, sie kann auch dabei behilflich sein, die Wirksamkeit des Lehr-/Lernprozesses zu evaluieren (Bonse-Rohmann et al., 2008, S. 11 12; Jürgens, 2010, S. 45 48; Schneider, 2003, S. 7).
In der Prüfungspraxis werden die Bezugsnormen selten bewusst eingesetzt und so finden sich sehr oft Mischformen, bei denen die Differenzierung in die unterschiedlichen Normen nicht mehr geleistet werden kann (Schneider, 2003, S. 7). Jürgens (2010, S. 48) konstatiert die verbreitete Verwendung einer Mischform aus sozialer sowie sachlicher Bezugsnorm. Ein Vorgang, der von einem jeweils schwer zu durchschauenden persönlichen Referenzrahmen und Erwartungshorizont jeder einzelnen Lehrkraft noch zusätzlich belastetwird . Bohl (2006, S. 63 66) hält fest, dass es vor allem zwischen der sachlichen und individuellen Bezugsnorm zu Spannungen kommt, da die Anwendung von einheitlichen und zentralen Prüfungsanforderungen, die Anwendung der individuellen Bezugsnorm deutlich erschwert. Er plädiert ebenfalls für einen Kompromiss, der bei gleichzeitiger Fokussierung der sachlichen Anforderungen unter einer offenen Schüler-Lehrer-Kommunikation, die betont häufige Anwendung der individuellen Bezugsnorm verlangt.
5.3, Funktionen von Leistungsmessungen:
Die bewusste oder unbewusste Entscheidung für eine oder mehrere der Bezugsnormen ist immer mit den Funktionen von Leistungsmessungen verbunden, von denen es zwei grundsätzliche gibt.
Curriculare Kontrollfunktion / Pädagogische Funktion:
Kontrollen zeigen dem Lehrenden, ob die von ihm gesteckten Unterrichtsziele erreicht wurden. Zudem erlauben sie einen Rückschluss auf den Erfolg der pädagogisch angewendeten Unterrichtsmetho

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