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Description
(Text)
In den Medien wird regelmäßig über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen berichtet. Diese Kostensteigerungen schlagen sich in der Finanzierung und somit in den Beiträgen der Krankenversicherungen nieder. Die nächste Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von der Regierung beschlossen. Der einheitliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung stieg zum 1. Januar 2011 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon gehen 8,2 Prozent zu Lasten der Arbeitnehmer und 7,3 Prozent zu Lasten der
Arbeitgeber. Darüber hinaus haben die Kassen die Möglichkeit ihren Versicherten Zusatzbeiträge in grundsätzlich unbegrenzter Höhe in Rechnung zu stellen. Übersteigt dieser jedoch zwei Prozent des Bruttoeinkommens, findet ein Sozialausgleich statt.
Derartige Beitragssprünge der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen viele Versicherte über einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nachdenken. Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet und richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
So wird für die gesamte Vertragsdauer ein gleichbleibender Beitrag kalkuliert. Die vereinbarten Leistungen gelten für die gesamte Vertragsdauer, das heißt die privaten Krankenversicherer dürfen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistungen streichen.
(Author portrait)
Mathias Hufschmidt, Diplom Wirtschaftsjurist (FH), Studium an der Rheinischen Fachhochschule in Köln, Fachbereich Wirtschaft und Recht II, Abschluss 2010. Nach seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann in einem großen privaten Krankenversicherungsunternehmen, entschied sich der Autor seine Kenntnisse im Wirtschaftsrecht zu vertiefen.