Bevor die Behörde kommt, 2 Teile : Tipps zum Arbeitsschutz, damit Sie als Arbeitgeber beruhigt weiter arbeiten können (Ausgabe Deutschland) (1., Ausgabe Juli 2013. 2013. 52 S. 21 cm)

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Bevor die Behörde kommt, 2 Teile : Tipps zum Arbeitsschutz, damit Sie als Arbeitgeber beruhigt weiter arbeiten können (Ausgabe Deutschland) (1., Ausgabe Juli 2013. 2013. 52 S. 21 cm)

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  • 商品コード 9783943488098

Description


(Text)
Das Telefon klingelt - ein "Aufsichtsbeamter" will Ihren Betrieb besichtigen oder er steht schon unangemeldet vor Ihrer Tür, wo Sie doch gerade keine Zeit haben! Ein Erlebnis oder eine Vorstellung, die wohl jeder Arbeitgeber schon einmal hatte. Wie verhält man sich nun richtig? Was kann der Besuch der Behörde kosten? Müssen Sie alles tun, was man Ihnen sagt? Können Sie auch bedenkenlos Fragen stellen, ohne Nachteile erwarten zu müssen?Vielleicht die wichtigsten Fragen: Wie vermeiden Sie Unannehmlichkeiten? Wie können Sie beruhigt einem Besuch der Aufsichtsbehörden entgegensehen?Als langjährige Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden in Deutschland und in der Schweiz möchten die Autoren Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz geben. Sie möchten Ihnen die Angst nehmen, falsch zu handeln und Ihnen helfen die Behörden auch für Ihre Zwecke zu nutzen.Der Selbsttest im Kapitel 8 hilft Ihnen, gelassen die Arbeitsschutzbehörden zu empfangen. Selbstverständlich nur, wenn Siedie Fragen soweit als möglich im "grünen" Bereich beantwortet haben. Vorbild für diesen Selbsttest ist eine Broschüre, die von der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt herausgegeben wurde und schon über zehn Jahre erfolgreich eingesetzt wird. Auch in der Schweiz gilt: Zuerst den Betrieb selbst prüfen und dann die Behörde gelassen empfangen.Die Elemente des Selbsttests entsprechen den zu prüfenden Elementen, welche zwischen den staatlichen Aufsichtsbehörden und den Unfallversicherungsträgern in Deutschland abgestimmt wurden. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllt werden.
(Table of content)
1. Einleitung2. Wie arbeitet die Behörde? 2.1 Was Sie vom Arbeitsschutzsystem in Deutschland wissen sollten2.2 Was dürfen Gewerbeaufsichtsbeamte und Aufsichtspersonen?- Staatliche Aufsicht- Unfallversicherungsträger- Wer macht nun was?- Was kann Ihnen passieren?- Umgang mit behördlichen Auflagen 3. Welche Vorschriften müssen Sie einhalten?4. Anzeige von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten5. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt6. Sicherheitsbeauftragte7. Was bringt Ihnen der Arbeitsschutz?8. Selbsttest "Sicherheit und Gesundheitsschutz - wo stehen wir?"9. Sahnehäubchen Arbeitsschutzmanagementsystem10. Wie gehen Sie nun als Arbeitgeber vor?11. Literatur
(Extract)
Das Telefon klingelt - ein Aufsichtsbeamter will Ihren Betrieb besichtigen oder noch schlimmer, er steht schon vor Ihrer Tür, wo Sie doch gerade keine Zeit haben!Ein Erlebnis oder eine Vorstellung, die wohl jeder Arbeitgeber schon einmal hatte. Wie verhält man sich nun richtig? Was kann der Besuch der Behörde kosten? Müssen Sie alles tun, was man Ihnen sagt? Können Sie auch bedenkenlos Fragen stellen, ohne Nachteile erwarten zu müssen? Vielleicht die wichtigsten Fragen: Wie vermeiden Sie Unannehmlichkeiten? Wie können Sie beruhigt einem Besuch der Aufsichtsbehörden entgegensehen?Als langjährige Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden in Deutschland und in der Schweiz möchten die Autoren Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz geben. Sie möchten Ihnen die Angst nehmen, falsch zu handeln und Ihnen helfen die Behörden auch für Ihre Zwecke zu nutzen.Der Selbsttest im Kapitel 8 hilft Ihnen, gelassen die Arbeitsschutzbehörden zu empfangen. Selbstverständlich nur, wenn Sie die Fragen soweit als möglich im "grünen" Bereich beantwortet haben. Vorbild für diesen Selbsttest ist eine Broschüre, die von der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt herausgegeben wurde und schon über zehn Jahre erfolgreich eingesetzt wird. Auch in der Schweiz gilt: Zuerst den Betrieb selbst prüfen und dann die Behörde gelassen empfangen.Die Elemente des Selbsttests entsprechen den zu prüfenden Elementen, welche zwischen den staatlichen Aufsichtsbehörden und den Unfallversicherungsträgern in Deutschland abgestimmt wurden. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllt werden.

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