Description
(Text)
Jenseits des staatlichen Rechts und des Völkerrechts, das seinerseits einen tiefgreifenden Wandel erfährt, entsteht eine neue Form von transnationalem Recht. Kohärenz und Legitimität des Rechts sind unter diesen Umständen nur zu gewährleisten, wenn die verschiedenen Rechtsordnungen sich füreinander öffnen und gegenseitig intern berücksichtigen. Das dazu erforderliche Kollisionsrecht bildet sich allmählich heraus. Ein responsiver Rechtspluralismus solcherart eröffnet einen Mittelweg, der zwischen staatlicher Souveränität und weltstaatlicher Universalität verläuft, zugleich aber auch radikale Partikularität vermeidet. Er kann das Spannungsverhältnis von Selbstbestimmung und Grundrechtsbindung, das dem Konzept der Verfassung innewohnt, angesichts veränderter Bedingungen aufrechterhalten.
(Table of content)
InhaltsübersichtA. Vorüberlegung 1I. Recht 31. Westliche Rechtstradition 32. Staatliches Rechtsparadigma 9II. Verfassungsrecht 491. Konstitutionalismus 492. Konstitutionalisierung 67B. Darstellung 85I. Rechtsversagen 871. Begrenzung 872. Beispiel Internetregulierung 99II. Rechtswandel 1111. Entgrenzung 1112. Beispiel Domainvergabe 119C. Deutung 137I. Rechtsnatur 1391. Regelungsarrangement 1392. Transnationalität 151II. Rechtsqualität 1791. Legalität 1792. Legitimität 205D. Schlussfolgerung 225I. Heterarchisches Recht 2271. Pluralität 2272. Eigenkonstitutionalisierung 253II. Horizontales Verfassungsrecht 2651. Responsivität 2652. Fremdkonstitutionalisierung 287Literaturverzeichnis
(Author portrait)
Lars Viellechner, geb. 1976. Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Paris und Yale. Rechtsreferendariat in Hamburg. Promotion an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Wissenschaftlicher Koordinator des DFG-Graduiertenkollegs 1263 'Verfassung jenseits des Staates' an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2014 Juniorprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, Verfassungstheorie, Rechtsphilosophie, Transnationales Recht an der Universität Bremen.