Description
(Short description)
Die Firmenwagen einer GmbH werden regelmäßig von ihren Gesellschaftern bzw. Arbeitnehmern genutzt. Wie sich die Nutzung des Firmenwagens steuerlich auswirkt, hängt von den Vereinbarungen ab, die zwischen der GmbH und den Gesellschaftern/Arbeitnehmern getroffen werden. Es sind verschiedene Gestaltungen mit unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen denkbar. Wer seine Steuerbelastung optimieren möchte, sollte nichts dem Zufall Vorteil ist beim Gesellschafter als Arbeitslohn zu erfassen.
- Die GmbH kann ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen außerhalb des Arbeitsverhältnisses für Privatfahrten überlassen und über die private Nutzung einen entgeltlichen Überlassungsvertrag (Mietvertrag) abschließen. Dieser Vertrag muss dann auch entsprechend den Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden.
- Der Vorteil einer Privatnutzung des GmbH-Firmenwagens außerhalb eines Arbeitsvertrags und außerhalb eines entgeltlichen Überlassungsvertrags ist als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind beim Gesellschafter nach dem Teileinkünfteverfahren anzusetzen und unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (Abgeltungssteuersatz).
- Die GmbH kann ihrem Gesellschafter verbieten, den Firmenwagen privat zu nutzen. Die Finanzverwaltung kann dann keine private Nutzung unterstellen, auch nicht bei dem Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH.
(Text)
Die Firmenwagen einer GmbH werden regelmäßig von ihren Arbeitnehmern und Ihren Gesellschaftern genutzt. Wie sich die Nutzung des Firmenwagens steuerlich auswirkt, hängt von den Vereinbarungen ab, die zwischen der GmbH und den Gesellschaftern/Arbeitnehmern getroffen werden.Wie sich die Steuerbelastung durch Firmenwagen darstellt, hängt vor allem davon ab, welche Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Gesellschafter/Arbeitnehmer getroffen wurden. Es sind verschiedene Gestaltungen mit unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen denkbar. Dieses Buch hilft dabei die optimale Steuerbelastung für alle Gestaltungsvarianten bei der GmbH zu erreichen.
(Author portrait)
Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig war in der Betriebsprüfung beim Finanzamt tätig, bevor er in die Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums wechselte. Nach der Steuerberaterprüfung ist er in eigener Praxis tätig und seit fast 30 Jahren als Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts.



