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Description
(Text)
Nationale Immaterialgüterrechte gewähren rechtliche Monopolstellungen, mit denen, je nach Marktverhältnissen, der relevante Markt beherrscht werden kann. Art. 86 EG-Vertrag verbietet das Ausnützen marktbeherrschender Stellungen und steht damit in einem Spannungsverhältnis zu den geistigen Eigentumsrechten. Der Autor untersucht die Rechtsprechung zu diesem Spannungsverhältnis. Dabei wird vertieft auf das Magill-Verfahren vor den Europäischen Wettbewerbsbehörden eingetreten und insbesondere das Urteil des EuGH analysiert. Auch alternative Lösungsansätze wie die Anwendung der Prinzipien von Art. 36 EG-Vertrag, die Grundsätze der unzulässigen Geschäftsverweigerung marktbeherrschender Unternehmen und die Essential Facility-Doktrin kommen ausführlich zur Sprache.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Welches ist die ökonomische Funktion geistiger Eigentumsrechte? - Wie lässt sich die Ausübung geistiger Eigentumsrechte sinnvoll unterscheiden? - Welche Kriterien hat der EuGH im Rahmen des Magill-Verfahrens zur Abgrenzung nationaler Immaterialgüterrechte von Art. 86 EG-Vertrag entwickelt? - Welche Fragen blieben vom EuGH unbeantwortet? - Lässt sich die "Essential Facility-Doktrin" zur Lösung heranziehen?
(Author portrait)
Der Autor: Marcel Meinhardt wurde 1965 in Altdorf geboren. Von 1985 bis 1990 Studium an der Universität St. Gallen. 1990 Lizentiat. 1992 Rechtsanwalt. 1993 bis 1994 Master-Studium in New York. 1994 bis 1995 Master-Studium in Brügge. 1996 Promotion an der Universität Zürich.