Description
(Text)
Die von der Europäischen Kommission ausgesprochenen Bußgelder für Verstöße gegen das europäische Kartellrecht sind insbesondere in der deutschsprachigen Literatur verstärkt in die Kritik geraten. Vor dem Hintergrund einer Zuordnung dieser Bußgelder zum Ordnungswidrigkeitenrecht betrachtet Alexander Koch sie nach strafrechtlichen Maßstäben und erweitert die bisherige Perspektive, indem er einen Rechtsvergleich mit den Verwaltungssanktionen des niederländischen Rechts unternimmt. In den Niederlanden sind Geldbußen als eigenständiges verwaltungsrechtliches Instrument jüngst im Allgemeinen Verwaltungsgesetz kodifiziert worden. Der Autor arbeitet die graduelle Maßstabsbildung für diese Sanktionen heraus. Auch Art. 6 EMRK, der auf bestrafende Verwaltungssanktionen ebenfalls Anwendung findet, steht dem nicht entgegen. Den Schluss der Arbeit bildet eine Neureflexion des europäischen Kartellrechts vor dem Hintergrund des durchgeführten Vergleichs.
(Extract)
The EU Commission has imposed record-breaking fines on several companies for breaching EU competition law in recent years. The Commission's policy has been criticized particularly in Germany. By classifying these fines to criminal law, German lawyers apply criminal law standards. This book offers a new perspective by comparing European to Dutch law. In the Netherlands administrative sanctions have been codified recently in the General Administrative Law Act (GALA). This book reveals that Administrative sanctions are treated differently form criminal law sanctions in the GALA. This is particularly important for procedural safeguards such the right to refuse testimony and the legal professional privilege. Considering the importance of art. 6 ECHR this comparison leads to a re-evaluation of EU competition law sanctions.
(Author portrait)
Dr. Alexander Koch war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück und ist derzeit Rechtsreferendar im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts.
Prof. Dr. Oliver Dörr, LL.M. ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.
Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling ist emeritierter Professor der Universität Osnabrück.