Das Leistungsschutzrecht des Verlegers : Eine Untersuchung des Rechtsschutzes der Verleger unter besonderer Berücksichtigung von § 63a UrhG (2008. XXI, 307 S. 23 cm)

Das Leistungsschutzrecht des Verlegers : Eine Untersuchung des Rechtsschutzes der Verleger unter besonderer Berücksichtigung von § 63a UrhG (2008. XXI, 307 S. 23 cm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版/ページ数 320 S.
  • 商品コード 9783899495218

Description

Die Bewertung der Leistung der Verleger als Beitrag für die kulturelle Entwicklung hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Das über viele Wechselwirkungen verbundene Dreigestirn Autor-Verleger-Leser prägte über eine lange Zeit fast ausschließlich die Entwicklung des Urheberrechts. Anschub für die neuerliche Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verleger leistete die Einführung des 63a UrhG. Sie führte zu massiven Streitigkeiten um die Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen und rückte Probleme bezüglich der Verteilungspläne der VG Wort in den Vordergrund, die sich bisher eher durch gegenseitige Akzeptanz und gemeinsame Übung, als durch saubere Rechtstechnik bewältigen ließen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verleger im Verhältnis zu anderen Leistungsschutzrechtsinhabern über ausreichenden Rechtsschutz in Bezug auf ihre erbrachten Leistungen und Investitionen verfügen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Bedeutung der kürzlichen Änderungen der 10, 63a UrhG durch den Zweiten Korb zum Urhebergesetz sowie die Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie für diegesetzlichen Vergütungsansprüche und das Verlagsgeschäft gelegt. Die Arbeitliefert am Beispiel der Verleger und auch darüber hinaus Denkansätze, welche die Weiterentwicklung des deutschen Immaterialgüterrechts hinsichtlich des Schutzes von nicht-schöpferischen Leistungen vorantreiben. Michael Kauert, Humboldt-Universität zu Berlin. "Die Arbeit liefert am Beisspiel der Verleger und auch darüber hinaus Denkansätze, welche die Weiterentwicklung des deutschen Immaterialgüterrechts hinsichtlich des Schutzes von nichtschöpferischen Leistungen vorantreibt."In: Kommunikation & Recht 5/2009

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