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Description
(Text)
Der Band untersucht ausgehend vom Kommunalismus-Konzept von Peter Blickle die Funktion der Gemeindeversammlung in den Landgemeinden des Staates Bern im 18. Jahrhundert. Aufgrund der Forschungsdesiderate wird in einem ersten Schritt bestimmt, welche Siedlungsbewohner Zugang zur Gemeindeversammlung hatten, und daraus eine Gemeindetypologie entwickelt. Deutlich wird dabei, dass sich die verschiedenen Gemeinden als Systeme von Rechten und Pflichten der Gemeindebewohner beschreiben lassen. Im Weiteren zeigt die räumliche Verteilung der Gemeindetypen im Berner Territorium den Einfluss von Wirtschaftstätigkeit und Siedlungsstruktur auf die Gemeindeorganisation. Die Gemeindeversammlungen werden sodann nach ihrem Aufbau und ihren Regeln befragt: Mit spezifischen Diskussions- und Entscheidungsmustern versuchten die Gemeinden einen kommunalen Interessenausgleich zu finden und dörfliche Gemeinschaft zu stiften. Weitgehende Entscheidungskompetenzen und ein breiter Themenfächer weisen zudem daraufhin, dass die ländlichen Gemeinden trotz ihres Untertanenstatus über eine gut entwickelte Gemeindeautonomie verfügten.
(Table of content)
Inhaltsverzeichnis1. EINLEITUNG1.1 Kommunalismus als Alternative1.2 Kommunalismus als Konzept1.3 Komplementäres zu Kommunalismus1.4 Fragestellung1.5 Quellengrundlage1.5.1 Versammlungsprotokolle1.5.2 Dorf- und Versammlungsordnungen2. WER IST DIE GEMEINDE?2.1 Wege in die Gemeindeversammlung2.1.1 Personalrechtlich - Burger oder Hintersässe?2.1.2 Realrechtlich I - Bauer oder Tauner?2.1.3 Realrechtlich II - Hausvater oder Haushaltsmitglied?2.2 Gemeindetypen in Bern2.2.1 Rechtsamegemeinde2.2.1.1 Erweiterte Rechtsamegemeinde2.2.1.2 Reduzierte Rechtsamegemeinde2.2.2 Burgergemeinde2.2.3 Hausvätergemeinde2.3 Erklärungsansatz Ökotypen2.4 Wer gehört nicht zur Gemeinde?3. WIE OFT VERSAMMELT SICH DIE GEMEINDE?3.1 Qualitative Aspekte der Häufigkeit3.1.1 Monatsgemeinde3.1.2 Grosse Gemeinde / Jahresgemeinde3.1.3 Sonntagsgemeinde / Stillstand3.1.4 Extragemeinde3.1.5 Ausschüsse3.2 Quantitative Aspekte der Häufigkeit3.3 Wer bringt die Gemeinde an die Versammlung?3.3.1 Regelung der Versammlungshäufigkeit3.3.2 Einberufung durch Obrigkeit3.3.3 Einberufung durch Gemeinde3.3.4 Aufbieten an die Gemeindeversammlung4. WER GEHT AN DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG?4.1 Teilnahme an der Versammlung - Beispiel Utzigen4.1.1 Unterschiede zwischen Burgern und Hintersässen4.1.2 Gründe der Nichtteilnahme4.1.3 Stellvertreter-Regelungen4.2 Teilnahme als Pflicht - nicht als Recht5. WIE LÄUFT DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG AB?5.1 Versammlungsorte der Gemeinde5.2 Durchführung der Gemeindeversammlung5.3 Ausklang der Gemeindeversammlung6. WIE FASST DIE GEMEINDE IHRE BESCHLÜSSE?6.1 Vortrag und Erläuterung des Traktandums6.2 Umfrage und Diskussion6.3 Beschlussfassung und -verkündung6.3.1 Auswahl bei Abstimmungen und Ämtervergaben6.3.2 Abstimmungs- und Wahlverfahren6.3.3 Mehrheitsentscheid oder Einstimmigkeit?6.3.4 Beteiligung der Obrigkeit an der Beschlussfassung6.3.5 Verarbeitung des Beschlusses7. WORÜBER ENTSCHEIDET DIE VERSAMMLUNG?7.1 Tour d'Horizon über die Themenlandschaft7.2 Strukturen prägen die Themen7.2.1 Trub - eine Gemeinde ohne Gemeindegut7.2.2 Twann - eine Gemeinde mit Gemeindegut7.2.3 Worb - Monothematik in der Neujahrsgemeinde7.3 Zeiten prägen die Themen8. GEMEINDEVERSAMMLUNGEN IM 18. JH. - FAZIT9. ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS10. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS11. BIBLIOGRAFIE11.1 Ungedruckte Quellen11.1.1 Archiv Schloss Utzigen (ASU)11.1.2 Gemeindearchiv Aeschlen bei Oberdiessbach (GAAe)11.1.3 Gemeindearchiv Kirchberg (GAKi)11.1.4 Gemeindearchiv Trub (GATr)11.1.5 Gemeindearchiv Twann (GATw)11.1.6 Historisches Archiv Worb (HAW)11.2 Gedruckte Quellen11.3 Literatur12. ANHANG



