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Description
(Text)
Die Armenfürsorge war ein zentrales Tätigkeitsfeld der öffentlichen Hand im 19. Jahrhundert. Band 1 der BFR stellt die umfassenden Neuerungen, welche die kantonale Armenreform der Jahre 1857/58 im Kanton Bern mit sich brachte, anhand der Armenfürsorge der Einwohnergemeinde Worb dar. Nebst der Analyse der geleisteten Unterstützungen widmet sich die Studie schwer gewichtig der Frage nach der Wahrnehmung bzw. der Handhabung der Unterstützungspflicht durch die kommunalen Behörden sowie nach deren armenpolitischen Massnahmen. Die Studie zeigt, dass vor allem die Kosten der Notarmenpflege, mit deren Hilfe vermögenslose und nicht arbeitsfähige Personen unterstützt wurden, für die Gemeinde ein grosses Problem darstellten. Während die Anzahl der Notarmen zwischen 1858 und 1897 kontinuierlich zunahm, senkte der Kanton seine Beiträge an die Notarmenpflege der Gemeinden von Jahr zu Jahr. Vielfältige Schwierigkeiten erwuchsen Worbs Bevölkerung und Armenbehörde auch durch die Bestimmungen der neuen Niederlassungsgesetzgebung. Die Studie zeigt weiter, dass die Bewilligung als auch die Ablehnung von Unterstützungsgesuchen durch die Worber Armenbehörde mit spezifischen Verhaltensweisen und Werten in Verbindung gebracht wurde. Nebst der kommunalen ist auch die regionale Fürsorgepolitik, die sich auf der Basis von so genannten Amtsarmenversammlungen entwickelte, von Interesse.
(Table of content)
InhaltsverzeichnisEINLEITUNG1.1 Motivation und Absicht1.2 Forschungsstand1.3 Fragestellungen und Aufbau der Arbeit1.4 Quellengrundlage und Methode2 ÖKONOMISCHE GRUNDLAGEN - KRISEN UND ENTWICKLUNGEN IM KANTON BERN IM 19. JAHRHUNDERT2.1 Die Umgestaltungen in der bernischen Landwirtschaft2.2 Industrie und Gewerbe2.3 Zusammenfassung3 RECHTLICHE GRUNDLAGEN - DIE ARMENGESETZGEBUNG IM KANTON BERN IM 19. JAHRHUNDERT3.1 Vorbemerkungen3.2 Rechtliche Verhältnisse im bernischen Armenwesen und ihre Folgen3.3 Die Armengesetzgebung bis 18463.4 Die Reform des Armenwesens 1847 durch Regierungsrat J. R. Schneider3.5 Das Schicksal der Armenreform Schneiders3.6 Die Armenreform 1857/58 durch Regierungsrat Carl Schenk3.6.1 Vorbemerkungen3.6.2 Schenks Armengesetzgebung3.6.2.1 Die Grundzüge des Armengesetzes3.6.2.2 Die Grundzüge des Niederlassungsgesetzes3.6.2.3 Die Grundzüge des Armenpolizeigesetzes4 VON DER GEMEINDE UNTERSTÜTZT - DIE ARMENFÜRSORGE DER EINWOHNERGEMEINDE WORB AB 18584.1 Zur Einwohnergemeinde Worb: Organisation und Bevölkerungszahl4.2 Die kommunale Armenfürsorge ab 18584.3 Die Notarmenpflege4.3.1 Die Organisation der Notarmenpflege4.3.2 Die Klientel der Notarmenpflege4.3.2.1 Aufnahmepraxis4.3.2.2 Demographische Merkmale der Notarmen4.3.2.3 Heimatrecht4.3.3 Die Versorgung der notarmen Personen4.3.3.1 Der Verding4.3.3.2 Die Hofversorgung4.3.3.3 Die Verpflegung der Kinder: ein regionales Problem4.3.4 Überblick über die Aufteilung in die Versorgungsvarianten4.3.5 Die Finanzierung der Notarmenpflege4.3.5.1 Die finanziellen Hilfsmittel der Notarmenpflege4.4 Die Dürftigenpflege4.4.1 Vorbemerkungen4.4.2 Die Organisation der Dürftigenpflege4.4.3 Die Klientel der Spendkasse und die Vergabepraxis der Behörde4.4.4 Die Leistungen der Spendkasse4.4.5 Die Finanzierung der Spendkasse4.4.6 Die Krankenkasse5 VON DER GEMEINDE NICHT UNTERSTÜTZT - DIE ABWEISUNGSPOLITIK DER EINWOHNERGEMEINDE WORB AB 18585.1 Vorbemerkungen5.2 "Liederlich" und "Lästerhaft" - Abweisungspolitik allgemein5.3 Die repressiven Massnahmen der Worber Abweisungspolitik5.3.1 Massnahmen im Niederlassungswesen5.3.1.1 Das Beispiel Läderach5.3.1.2 Das Beispiel Kläy5.3.2 Massnahmen im Auswanderungswesen5.3.3 Massnahmen im Bereich der Armenpolizei5.3.3.1 Gegen das Betteln5.3.3.2 Exkurs: Naturalverpflegung als präventive Massnahme gegen das Betteln5.3.3.3 Gegen störrisches Verhalten6 ZUSAMMENFASSUNG7 ABBILDUNGSVERZEICHNIS8 ABKÜRZUNGEN9 BIBLIOGRAPHIE9.1 Quellen9.1.1 Ungedruckte Quellen9.1.2 Gedruckte Quellen9.2 Nachschlagewerke9.3 Literatur