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Description
(Text)
Im Europarecht wird ganz selbstverständlich über die Finalität der EU nachgedacht. Es ist an der Zeit, eine solche Finalitätsdebatte auch im Völkerrecht zu führen. Die gegenwärtige Situation bleibt trotz aller Erfolge unbefriedigend; der Handlungsbedarf ist beträchtlich. Finalitätsleitbild sollte die Einheit der Menschheit sein. Insoweit geht es um vier Aspekte: (1) Ächtung der Kriege, (2) Öffnung der Grenzen, (3) Menschenrechte sowie (4) Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
(Author portrait)
Christoph Conrad Henke; geb. 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Nijmegen; LL.M. (Rechtstheorie) in Brüssel; Promotion in Münster (Völkerrecht); Richter am LG Frankfurt a.M.