Description
(Text)
Ausgehend von
30 GmbHG wird bestimmt, dass das zur Erhaltung des Stammkapitales erforderliche Vermögen generell nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf. In den Problemkreis der
30 bis 32b GmbHG fällt unter anderem auch ein wegweisendes BGH Urteil vom Februar 2004. Die vorhandene Problematik soll in Anlehnung und unter Bezug auf obiges Urteil erarbeitet und einer kritischen Erörterung unterzogen werden.