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Wieviel Sicherheit braucht Freiheit - und umgekehrt?Auf dieser sensiblen Waagschale liegt die Antwort darauf je nach Sicherheitslage an einer anderen Position.In Deutschland haben Terroranschläge bereits Menschenleben gefordert und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger empfindlich tangiert.Deshalb war in der Geschichte der Bundesrepublik das Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit noch nie so groß und gegenwärtig wie heute. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber das Polizeigesetz umfassend überarbeitet und erweitert. Auf diese Weise soll eine effektive Terrorismusbekämpfung und folglich der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden. Das "Sicherheitspaket I" liefert eine ganze Batterie an neuen, präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Terroranschlägen sowie zum Umgang mit Gefährdern. Einzigartig daran ist, dass die Polizei nun erstmals auch Maßnahmen im Gefahrenvorfeld ergreifen kann. In einem komplexen und modernen Rechtsstaatstellen hoheitliche Maßnahmen mit intensivem Grundrechtseingriffscharakter diesen auch immer vor besondere Herausforderungen. Das "Sicherheitspaket I" bildet da keine Ausnahme und wirft im Zusammenspiel mit anderen Normen verfassungsrechtliche- sowie verfahrensrechtliche Fragen auf. Der Verfasser ist als Polizeibeamter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes im operativen Bereich der Polizei NRW tätig und seit 2015 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Fachbereich Rechtswissenschaften immatrikuliert. Daher gewährleistet dieses Buch eine qualifizierte Bewertung der Inhalte der Novellierung sowohl aus polizeitaktischer- und praxisorientierter Sicht als auch durch die Darstellung juristischer Fragestellungen verfassungs- sowie verfahrensrechtlicher Natur. Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung von terrorpräventiven Maßnahmen in entsprechenden Polizeibehörden wird durch exemplarische Prozessdarstellungen und Erfahrungsberichte ebenfalls betrachtet.
(Table of content)
A. Vorwort B. Einführung C. Inhalte des "Sicherheitspakets I" I. Neuregelungen und Ergänzungen des PolG NRW im Überblick II. Die Befugnisse im Einzelnen 1. 8 Abs. 4 PolG NRW - Neue Gefahrenkategorie der "terroristischen Straftat" a) Ursprünglicher Entwurf der Gefahrenkategorie b) Das Gefahrenvorfeld c) Regelungsmechanik und Straftatenkatalog des 8 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 PolG NRWd) Komplexe Legaldefinition und kumulative Tatbestandsvoraussetzungen der "terroristischen Straftat" e) Problematische Relation zu 129a StGB f) Anwendung der "terroristischen Straftat" in der polizeilichen Praxis 2. 12a PolG NRW - Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen a) Notwendigkeit einer Befugnis zur "strategischen Fahndung" b) Tatbestandsvoraussetzungen und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz c) Rechtsfolgen d) Verfahrens- und Formvorschriften e) Prozesse 3. 15a PolG NRW - Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel a) Bisherige Rechtslage und Erweiterungszweck der Vorschriftb) Tatbestandsvorausstzungen c) Rechtsfolgen d) Verfahrens- und Formvorschriften e) Prozesse 4. 20c PolG NRW - Datenerhebung durch die Überwachung der laufenden Kommunikation a) Verfassungsmäßige Notwendigkeit dieses Instruments b) Absatz 1: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (Klassische TKÜ) c) Absatz 2: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (Quellen-TKÜ) d) Verfahrens- und Formvorschriften e) Prozesse 5. 34b PolG NRW - Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot a) Hintergrund und verfassungsrechtliche Würdigung b) Absatz 1: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen c) Verfahrens- und Formvorschriften d) Prozesse e) Erfahrungsbericht der KPB Heinsberg 6. 34c PolG NRW - Elektronische Aufenthaltsüberwachung a) Hintergründe und verfassungsrechtliche Würdigung b) Absatz 1: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (Terrorprävention) c) Absatz 2: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (Weitere Anwendungsbereiche) d) Normtechnische Problematiken in 34c Abs. 2e) Verfahrens- und Formvorschriften f) Prozesse 7. 34d PolG NRW - Strafvorschrifta) Hintergrund b) Absatz 1: Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgenc) Absatz 2: Strafantragserfordernis der Polizei d) Prozesse 8. 35 Abs. 1 Nr. 6 PolG NRW - Gewahrsam a) Allgemeines b) Prozesse 9. 38 Abs. 2 PolG NRW - Dauer der Freiheitsentziehung a) Absatz 2 Nr. 1: Gewahrsam zur Verhinderung von Verbrechen b) Absatz 2 Nr. 2: Gewahrsam zur Durchsetzung von Platzverweisungen c) Absatz 2 Nr. 3: Gewahrsam zur Durchsetzung von Wohnungsverweisungen d) Absatz 2 Nr. 4: Gewahrsam zur Durchsetzung von Maßnahmen nach 34b, 34ce) Absatz 2 Nr. 5: Gewahrsam zum Zwecke der Identitätsfeststellung ´f) Absatz 3: Rechtsschutz g) Erfahrungsbericht der KPB Heinsberg 10. 58 Abs. 4 PolG NRW - Distanzelektroimpulsgeräte D. Fazit E. Anlagen



