Description
(Text)
Kommt es innerhalb der Moneydom-Szene zu strafrechtlich relevanten Handlungen und wenn es zu solchen gekommen ist, wird seitens der Geschädigten Anzeige bei einer Strafverfolgungsbehörde erstattet? Die hier präsentierte qualitative Studie untesucht dies Anhand von Beispiel-/Individualfällen aus der Moneydom-Szene sowie Experteninterviews in Form von Leitfadengesprächen.
(Table of content)
1 Einleitung2 Untersuchungsgegenstand / -ziele3 Untersuchungsmethodik3.1 Darstellung3.2 Fallauswahl der Untersuchungsobjekte (befragte Personen)3.2.1 DerLockige 3.2.2 Lady Rockabella3.2.3 DanielSub 3.2.4 Lady Alshari 3.2.5 Calea Toxic4 Fachlich - definitorische Grundlagen4.1 Paraphilien4.2 Die BDSM / Fetisch-Szene4.3 Die Moneydom-Szene4.3.1 Einführung4.3.2 Typische Handlungen in der Moneydom-Szene5 Rechtliche Grundlagen5.1 Verfassungsrechtliche Aspekte5.2 Strafrechtliche Aspekte5.2.1 Einwilligung5.2.2 Sittenwidrige Körperverletzungen5.3 Zivilrechtliche Aspekte5.4 Rechtliche Betrachtung der typischen Handlungen in der Moneydom-Szene6 Empirie6.1 Auswertung von Beispiel- / Individualfällen6.1.1 "Herrin ohne Skrupel"6.1.2 "Geldherrin verklagt Geldsklaven"6.1.3 "Politiker greift in Vereinskasse"6.1.4 Betrachtung genutzter Verträge und Schuldscheine6.1.5 Erpressungen in der englischsprachigen Moneydom-Twitter-Szene6.2 Ergebnisse der Experteninterviews / Leitfadengespräche6.2.1 Allgemeine Fragen zur Moneydom-Szene6.2.2 Betrug 6.2.3 Blackmailing6.2.4 Allgemeines Persönlichkeitsrecht6.2.5 Sittenwidrige Körperverletzungen6.2.6 Schuldscheine / Darlehensverträge / Sklavenverträge6.2.7 Erfahrungen mit der Polizei6.2.8 Anregungen / Feedback 7 Diskussion und Hypothesenüberprüfung8 Reflexion8.1 Beispiel- / Individualfälle8.2 Experteninterviews / Leitfadengespräche9 Fazit und Handlungsempfehlung10 AnhangQuellenverzeichnis