Description
(Text)
Neben der Abwehr von Geldwäsche wird vom Vertriebsmitarbeiter ein immer weiterer Blick "über den Tellerrand" verlangt; er muss inzwischen auch erkennen und verhindern, dass Kunden oder Kollegen/ Mitarbeiter anderweitige betrügerische Handlungen planen oder begehen. Die Verhinderung sog. "sonstiger strafbarer Handlungen" nach
25c KWG rückt zunehmend gleichberechtigt neben die Abwehr
von Geldwäsche. Deshalb gibt es neben der Broschüre zur Abwehr von Geldwäsche nunmehr analog eine Mitarbeiterinformation zur besseren Erkennung und Abwehr betrügerischer und strafbarer Handlungen.
(Table of content)
- ZielSetzung
- Betrügerische Handlung, Fraud und sonstige strafbare Handlung: Eingrenzung
- Pflichten der Mitarbeiter
- Pflichten des Instituts
- Weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Betrug und sonstigen strafbaren Handlungen
(Author portrait)
Dr. Dirk Scherp ist Rechtsanwalt in einer international aufgestellten Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Compliance. Er verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betrugsprävention und Geldwäschebekämpfung durch frühere Tätigkeiten in der Justiz und Lehrtätigkeit an einer Verwaltungs-Fachhochschule sowie als Konzerngeldwäschebeauftragter der Dresdner Bank AG.



