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Description
(Text)
Die Tarif- und Arbeitskampfpraxis befindet sich zurzeit in einer Umbruchsituation. Es treten kleine, durchsetzungsstarke Spezialistengewerkschaften auf, die eigene Tarifforderungen für die von ihnen vertretenen Berufsgruppen erheben, da sie sich von den DGB-Gewerkschaften nicht mehr hinreichend vertreten wähnen. Das effiziente Vorgehen dieser Spezialistengewerkschaften bringt in komplex arbeitenden Wirtschaftszweigen die Gefahr einer Vervielfachung von Arbeitskämpfen mit erheblichen Auswirkungen für die Volkswirtschaft mit sich. Diese Entwicklung zwingt zu einer rechtlichen Neubewertung der tariflichen Friedenspflicht, da sie weitreichende Auswirkungen für die Bestimmung der Reichweite der Friedenspflicht hat. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet daher die Untersuchung, ob in der Rechtsprechung und in der Literatur rechtssichere, generelle Kriterien zur Bestimmung der sachlichen Reichweite der Friedenspflicht existieren.