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Description
(Text)
Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Auswirkungen auf die Praxis
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das Anfang 2012 in Kraft treten wird, kommen erhebliche strukturelle Veränderungen auf eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems zu. Die geplante Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten speziell im ländlichen Raum, die unterstützenden Veränderungen im Honorarbereich der Vertragsärzte, erweiterte Befugnisse der Bundesländer, in der regionalen Versorgung mitzusprechen, sind nur einige der Punkte, die mit dem GKV-VStG geregelt werden. Hinzu kommt die Reform der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütung.
Ein zentraler Regelungsbereich des Gesetzes ist die Bildung eines neuen Versorgungsbereiches der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, der für alle Beteiligten zunächst Neuland darstellen wird und in den Einzelregelungen verstanden werden muss, damit die mit dieser Neuerung gegebenen Möglichkeiten wirklich ausgeschöpft werden können. Auch die Weiterentwicklung des Gremiums Gemeinsamer Bundesausschuss und seiner Aufgaben und Befugnisse ist Teil des Gesetzes, wie auch die Weiterentwicklung der Vorschriften zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), mit denen unter anderem der Kreis der möglichen MVZ-Träger deutlich eingeschränkt wird.
Das GKV-VStG betrifft damit einen großen Teil der Versorgungsbereiche der GKV. Was die Neuregelungen konkret für Vertragsärzte, Krankenhausträger und deren Management, für Medizinische Versorgungszentren, aber auch die Selbstverwaltung der GKV bedeuten, beschreibt das Ende Januar 2012 und damit unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen erscheinende Buch.
Zusätzlich zu den Erläuterungen der einzelnen Neuregelungen wird das Buch auch die wichtigsten Passagen des Gesetzestextes eingearbeitet in die Texte der geänderten gesetzlichen Bestimmungen und als Änderungen gekennzeichnet enthalten.
(Author portrait)
RA Dr. Bernd Halbe ist ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung im Arzt- und Medizinrecht. Als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei berät er vorwiegend Ärzte und Krankenhäuser sowie Zahnärzte und Apotheken bei der Konzeption und Umsetzung unterschiedlichster Kooperationsformen. Breiten Raum nehmen hier u.a. Ärztehäuser, Gesundheitszentren und Medizinische Versorgungszentren sowie Verträge zur integrierten Versorgung ein. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen.Dr. Uwe K. Preusker, seit 2003 Leiter des Deutschen Pflegekongresses, berät Unternehmen im Gesundheitswesen, u. a. mit dem Schwerpunkt deutsch-skandinavische Beziehungen . Er ist Chefredakteur und Herausgeber des Branchen-Infodienstes "KlinikMarkt inside"; Partner der Agentur WOK, Vorstand der Preusker Health Care OY, Vantaa/Finnland sowie Dozent im MBA-Studiengang für Ärzte an der FH Neu-Ulm und im Studiengang Gesundheitswissenschaften an der HAW Hamburg. Davor war er viele Jahre als Fachjournalist und Verbandsgeschäftsführer im Gesundheitswesen tätig.