Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung : 17. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre (Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR) .9) (2019. 110 S. 225 mm)

Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung : 17. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre (Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR) .9) (2019. 110 S. 225 mm)

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(Text)
Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip des Verwaltungsrechts. Zusammen mit dem Grundsatz des öffentlichen Interesses bestimmt es das konkrete Handeln der Verwaltungsbehörden. Das Bundesgericht hat diesem Prinzip in einer Vielzahl von Entscheiden eine konkrete Prägung verliehen. Diese lange Geschichte sollte aber nicht zum Schluss verleiten, dass sich bezüglich des Verhältnismässigkeitsprinzips keine Fragen mehr stellen. In der Rechtsprechung tauchen immer wieder neue oder ungewohnte Konstellationen auf, so etwa die Bedeutung der Verhältnismässigkeit für die staatliche Leistungsverwaltung. Wenig untersucht ist auch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit für den Gesetz- und den Verordnungsgeber.Der 9. Band des Zentrums für Rechtsetzungslehre beleuchtet das Verhältnismässigkeitsprinzip aus dem Blickwinkel des Verwaltungsrechts und der Rechtsetzungslehre. Besondere Berücksichtigung finden Methoden, Verfahren und Umsetzung der Verhältnismässigkeitsprüfung, der verhältnismässige Einsatz von Schematisierungen und anderen Regelungsinstrumenten sowie die Verhältnismässigkeit staatlicher Sanktionen.

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