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Description
(Text)
Die umstrittene Außen-Rechtsfähigkeit des Betriebsrats ist Hauptgegenstand dieser praxisbezogenen Untersuchung. Sie wird im Ergebnis durch Gesetzesauslegung als partielle Rechts- und Vermögensfähigkeit exemplarisch für den entgeltlichen Beratungsvertrag nach 111 Satz 2 BetrVG festgestellt und in ihrer akzessorischen Beschränkung durch 40 Abs. 1 BetrVG nach Art und Umfang des einsetzbaren Vermögens konkretisiert. Der Betriebsrat "kann" sich mit seiner Teil-Vermögenspflichtfähigkeit nicht zu einer Geldzahlung verpflichten.In einem zweiten Schwerpunkt werden die mit der Teil-Vermögensfähigkeit zusammenhängende Vertragshaftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder, die Vertreterhaftung des Betriebsratsvorsitzenden sowie die Vertragshaftung der Arbeitnehmer, des Arbeitgebers und des Beraters untersucht. Der letzte Hauptteil behandelt den Beratungsvertrag selbst ( 111 Satz 2 BetrVG) sowie die Rechtsstellung, Befugnisse und Pflichten des Beraters ausführlich und praxisnah.



