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Die Untersuchung zeigt, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Schuldner kollidierender vertraglicher Forderungen einen Gl ubiger bevorzugt behandeln muss und somit vorrangig an ihn zu leisten hat. Diese Pflicht ergibt sich aus Treu und Glauben. Nach dem Pr ventionsgrundsatz soll bei Forderungskollisionen derjenige Gl ubiger die Leistung erhalten, der sein Recht zuerst durchsetzt. Bis zur Vollstreckung jedoch soll der Schuldner frei sein, an welchen Gl ubiger er leistet und an wen er gegebenenfalls Schadensersatz zahlt. Dies kann jedoch in Ausnahmef llen zu Ergebnissen f hren, welche bestimmte Gl ubiger ber Geb hr belasten. Die Arbeit zeigt, dass, wenn die jeweiligen Treuepflichten des Schuldners unterschiedlich stark sind, eine Bevorzugungspflicht bestehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Interessen der Gl ubiger am vertragsgem en Erhalt der Leistung stark divergieren.



