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Unternehmerische Umstrukturierungsvorg nge k nnen in der Regel nur dann ertragsteuerneutral vorgenommen werden, wenn hinsichtlich des bertragungsgegenstandes sogenannte Behaltefristen eingehalten werden. Wird das behaltefristverhaftete Verm gen innerhalb einer gesetzlich normierten Zeitspanne nach der bertragung ver u ert, wird die urspr ngliche bertragung nachtr glich besteuert. Die Arbeit geht zun chst der Frage nach, ob die Behaltefristen als Missbrauchsvermeidungsvorschriften einzuordnen sind und damit 42 AO als leges speciales vorgehen. Anschlie end wird gepr ft, ob die Regelungen, die nicht nur dann eine r ckwirkende Besteuerung vorsehen, wenn der Steuerpflichtige selbst eine sch dliche Handlung vornimmt, sondern zum Teil auch dann eine nachtr gliche steuerliche Belastung des Steuerpflichtigen anordnen, wenn ein Dritter das behaltefristverhaftete Verm gen ver u ert, mit dem Prinzip der Tatbestandsm igkeit der Besteuerung vereinbar sind. Schlie lich wird dargelegt, ob angesichts der zahlreichen Unterschiede zwischen den jeweiligen Behaltefristen von einem einheitlichen Normkonzept gesprochen werden kann, welches das Folgerichtigkeitsprinzip wahrt.



