Description
(Text)
Nach Art. 5 Abs. 7 OECD-MA wird allein dadurch, dass eine in einem DBA-Staat ans ssige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die im anderen Vertragsstaat ans ssig ist oder dort ihre Gesch ftst tigkeit aus bt, keine der beiden Gesellschaften zur Betriebst tte der anderen. Diese Regelung schien lange Zeit eine zufriedenstellende und kl rende Antwort zu bieten. Doch stellen sich heute anspruchsvolle Streitfragen. So beansprucht der Quellenstaat in F llen, in denen eine Obergesellschaft eine Betriebst tte im Sitzstaat einer Tochtergesellschaft begr ndet, neben dem Recht zur Besteuerung des durch Fremdvergleich ermittelten eigenen Gewinns der Tochtergesellschaft auch das Recht, einen Teil des Mehrwerts, den diese Tochtergesellschaft dem Unternehmensverbund im Ganzen vermittelt, zu besteuern. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Betriebst ttenkonzept f r verbundene Unternehmen eine solche Relevanz entfaltet, ist Gegenstand der Arbeit.
(Author portrait)
Matthias Roth, Jahrgang 1974, studierte nach dem Abitur und einer Bankausbildung Wirtschaftsingenieurwesen und arbeitete anschließend insgesamt sieben Jahre bei einem Transportunternehmen und einen Einergieversorger im Bereich Finanzen als Controller und Risikomanager. Im Juli 2010 trat er eine Stelle als Controller bei der Betreibergesellschaft der Berliner Flughäfen an, wo er 18 Monate blieb. Er verließ das Unternehmen im Dezember 2011, sechs Monate vor der geplatzten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER.



