Description
(Text)
Strafnormen sollen genau festlegen, welches Verhalten verboten ist. Sarah Erne untersucht die Begr ndung und die Reichweite des Gebots der Bestimmtheit von Strafnormen im deutschen Recht und im V lkerstrafrecht. Es wird herausgearbeitet, dass man von der Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes im V lkerstrafrecht erst nach 1945 sprechen kann. Inzwischen ist das Bestimmtheitsgebot in den Menschenrechten verankert und daher in seinem Kerngehalt f r nationale Rechtsordnungen nicht mehr disponibel. Die Reichweite des Bestimmtheitsgebots ist nicht leicht zu erfassen; der Grundsatz ist letztlich selbst inhaltlich unbestimmt. Beispielhaft f r verschiedene andere v lkerrechtlich gepr gte Straftatbest nde untersucht Sarah Erne den Tatbestand des Menschlichkeitsverbrechens der Verfolgung im deutschen Recht sowie im V lkerstrafrecht; sie kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Tatbestand dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht wird.



