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Wer f r andere Personen Stellen missbr uchlich besetzt, kann dessen Verm gen sch digen und deshalb wegen Untreue strafbar sein. Obwohl es sich bei dieser Form des Nepotismus um ein lange bekanntes und praktisch bedeutsames Ph nomen handelt, ist dieses strafrechtlich nie umfassend aufgearbeitet worden. Wenn berhaupt, dann hat man sich mit der mterpatronage und auch hier nur mit der Frage befasst, wann ein Verm gensnachteil vorliegt. Wichtig ist aber schon die vorgelagerte Frage, ob die Stellenbesetzung pflichtwidrig erfolgte. Insofern liegt es nahe, sich auch mit der Personalwirtschaftslehre zu befassen, die sich mit den lege artis f r Personalentscheidungen besch ftigt. Die Frage nach dem Verm gensnachteil muss au erdem neu gestellt werden, seit das Bundesverfassungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung die herrschende Nachteilsdogmatik kritisiert und von den Fachgerichten verlangt hat, sie weiter zu pr zisieren.



