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Description
(Short description)
Die Neuregelungen zur Tarifeinheit sind in Kraft. Die neuen Vorschriften greifen tief in das kollektive Arbeitsrecht ein. Die Tarifpluralität, die das BAG 2010 anerkannt hatte, wird abgeschafft: Es sollen nur noch die Tarifverträge gelten, die von der Gewerkschaft mit der größeren Mitgliederzahl im Betrieb abgeschlossen wurden. Die Auswirkungen für die Praxis sind enorm und eine Vielzahl von Fragen schließen sich an. Das neue Tarifeinheitsrecht informiert zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch ausgewiesene Experten des Tarifrechts.
(Text)
Die Neuregelungen zur Tarifeinheit sind in Kraft. Noch viel umstrittener als das Mindestlohngesetz, greifen die neuen Vorschriften tief in das kollektive Arbeitsrecht ein. Die Tarifpluralit t, die das BAG 2010 anerkannt hatte, wird abgeschafft: Es sollen nur noch die Tarifvertr ge gelten, die von der Gewerkschaft mit der gr eren Mitgliederzahl im Betrieb abgeschlossen wurden. Die Auswirkungen f r die Praxis sind enorm. Spartengewerkschaften sind in ihrer Existenz bedroht, auch jede andere Gewerkschaft kann nicht mehr davon ausgehen, in jedem Betrieb ein Streikrecht zu haben. Viele Betriebsr te m ssen sich fragen, welche Tarifvertr ge in Zukunft in ihrem Betrieb gelten. Wie stellt man fest, wer mehr Mitglieder hat? Wer bezahlt den Notar, der notfalls eine Art Volksz hlung im Betrieb veranstalten muss? Was passiert, wenn er zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt, weil z. B. bestimmte Besch ftigte keine Auskunft geben? Die angek ndigten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden dauern; bis zu einer Entscheidung ist das Tarifeinheitsgesetz geltendes Recht. Das neue Tarifeinheitsrecht informiert zum fr hest m glichen Zeitpunkt ber das neue Recht:Vereinbarkeit mit der Verfassung, insbesondere mit Art. 9 Abs. 3 GGVereinbarkeit mit v lkerrechtlichen Verpflichtungen der BundesrepublikWann liegt eine Tarifkollision vor?Wie wird festgestellt, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder im Betrieb hat?Was passiert, wenn die Mehrheit wechselt?Welche Auswirkungen ergeben sich im Arbeitskampf?Einstweilige Verf gungen gegen StreiksAuswirkungen auf die Arbeit der Betriebsr te. Die Autorensind wie kaum andere f r das Thema pr destiniert: Professor Dr. Wolfgang D ubler ist seit ann hernd 40 Jahren einer der f hrenden Tarifrechtler in Deutschland. Er ist u. a. Herausgeber eines meinungsbildenden Kommentars zum TVG und eines Handbuchs zum Arbeitskampfrecht. Professor Klaus Bepler war als Vorsitzender Richter des 4. Senats des BAG f r Tarifrecht zust ndig und auch am Urteil zur Tarifpluralit t vom 7. Juli 2010 (4 AZR 537/08) beteiligt.
(Author portrait)
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, wurde durch zahlreiche Fachveröffentlichungen bekannt. Außerdem besitzt er langjährige Erfahrungen in 'Ratgeber'-Sendungen des 'mdr' und von 'Radio Bremen'.