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Description
(Text)
Die Dauer der Verwertungsrechte der Tontr gerhersteller und derjenigen aus benden K nstler, deren Darbietung auf einem Tontr ger festgelegt wurde, sind durch die fristgem e Umsetzung der Schutzdauerrichtlinie 2011/77/EU von 50 auf 70 Jahre verl ngert worden.Die Autorin analysiert die Bestimmung des Art. 3 der Schutzdauerrichtlinie 2006/116/EG, welche zuletzt durch die Richtlinie 2011/77/EU ge ndert wurde, und deren Umsetzung in nationales, deutsches Recht. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Beurteilung der Dauer der Verwertungsrechte der aus benden K nstler und Tontr gerhersteller und die dabei zutage tretende Diskriminierung der aus benden K nstler, deren Darbietung nicht auf einem Tontr ger festgelegt wurde. Die Kritik und Auslegung der Richtlinie erfolgen anhand des nationalen Urheberrechtsgesetzes, zahlreicher zum Urheberrecht ergangener Richtlinien und v lkerrechtlicher Vertr ge, wie des WPPT, des Rom-Abkommens und des WIPO-Vertrages zum Schutz audiovisueller Darbietungen (BTAP).



