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Description
(Text)
Das V lkerrechtsdenken im Kaiserreich stand in der zweiten H lfte des 19. Jahrhunderts vor der Frage, wie es ein positives V lkerrecht mit dem staatlichen Recht koordinieren sollte. Es ging dabei gedanklich von der Selbstverpflichtungstheorie aus. Die Weiterf hrung f hrte ber die Frage der Bindung an die Selbstverpflichtung jedoch wieder zur ck zum Begriff staatlicher Souver nit t. Sie m ndete in eine gedankliche Sackgasse, in ein V lkerrechts-Souver nit ts-Paradoxon. Eine Auffassung setzte sich als herrschend durch, welche im Ergebnis einen Monismus mit Primat staatlichen Rechts propagierte. Diese Auffassung typisiert die Versp tung eines deutschen V lkerrechtsdenkens im Kaiserreich als deutschen Sonderweg und das damit verbundene Denken vom Staat her, in dem die Staatsrechtswissenschaft Deutungshoheit beanspruchte. Die Bonner Schule um Philipp Zorn verteidigte mit den Lehren vom Monismus mit Primat staatlichen Rechts eine wissenschaftliche Wahrheit entgegen der v lkerrechtlichen Praxis.



