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Description
(Short description)
Die Exekutive kann gem.
97 Abs. 1 ArbGG die Tariffähigkeit dubioser Gewerkschaften überprüfen lassen. Sie hat das 2008 bei der Leiharbeit erstmals seit 50 Jahren gemacht. Die Arbeit beschreibt die Entstehungsgeschichte der Norm. Sie diskutiert, wann die Exekutive verpflichtet ist, das Verfahren zu nutzen.
(Text)
97 Abs. 1 ArbGG gibt den Arbeitsministerien des Bundes und der L nder die M glichkeit, gegen Pseudo-Gewerkschaften vorzugehen, die die tarifliche Normsetzung missbrauchen. Die Norm ist bis zum CGZP-Verfahren 2008 seit den f nfziger Jahren nicht mehr genutzt worden; ihre Entstehungsgeschichte und die historischen Vorl ufer wurden nie erforscht. Die Arbeit schlie t diese L cke. Sie zeigt, dass das Problem Gelber Gewerkschaften bereits in der Weimarer Republik bestand. Damals wurden diese Organisationen mit Hilfe des Tarifregisters bek mpft. Schwerpunkt der Arbeit ist die unmittelbare Vorgeschichte der aktuellen gesetzlichen Regelung nach dem Zweiten Weltkrieg. Es wird gezeigt, dass die Norm zugleich die Verpflichtung der Exekutive begr ndet, bei bestimmten Formen des Missbrauchs der tariflichen Normsetzungsbefugnis das Verfahren nach 97 Abs.1 ArbGG einzuleiten.



