Description
(Short description)
Der "Entzug" virtueller Gegenstände in Onlinespielen ist aufgrund deren Werthaltigkeit mittlerweile Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Tatbestandlichen Anknüpfungspunkt bilden die Par. 242, 303a, 303b, 274 StGB. Die adäquate Erfassung dieser Sachverhalte erfordert eine Zuordnung der virtuellen Gegenstände und Konkretisierung der Strafvorschriften.
(Text)
In Onlinespielen wie World of Warcraft und Metin 2 hat sich ein Handel mit virtuellen Gegenst nden gegen Echtgeld fest etabliert. Die Werthaltigkeit der virtuellen Gegenst nde hat dazu gef hrt, dass sich auch die Strafverfolgungsbeh rden mit dem Entzug solcher Gegenst nde besch ftigen m ssen. Spezielle Straftatbest nde bietet das StGB hierf r keine. Anhand der 242, 303a, 303b, 274 StGB wird untersucht, ob derartige Sachverhalte vom Strafgesetzbuch erfasst werden oder ob es insoweit einer Neuregelung bedarf. Probleme bereitet dabei insbesondere die (Un-)Bestimmtheit der 303a, 303b StGB, was eine grundlegende dogmatische Auseinandersetzung mit diesen Vorschriften und deren Konkretisierung notwendig macht.



