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Description
(Text)
Der Grundsatz der Beschr nkung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grunds tze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtm ig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschlie en. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl den Unterst tzungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht f r eigene, sondern f r fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen Tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgebers mit beeinflusst, f r grunds tzlich zul ssig erkl rt. Die Arbeit untersucht zun chst den Geltungsgrund f r den Grundsatz der Beschr nkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschlie end werden die Urteile des BAG zu Unterst tzungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpl ne dargestellt und gepr ft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Ber cksichtigung europarechtlicher Einfl sse heute noch g ltig ist.



