Description
(Short description)
Diese Pionierarbeit befasst sich mit der bislang ungeklärten Frage, ob sich Vorstände deutscher Konzernobergesellschaften auch für Korruptionshandlungen von Entscheidungsträgern im Ausland ansässiger Tochtergesellschaften nach Par. 130 OWiG verantworten müssen, wenn deren Handlungen nach den Maßstäben des Sitzstaates kein strafbares Unrecht darstellen.
(Text)
Die Arbeit untersucht die bisher weder in Rechtsprechung, noch im Schrifttum behandelte Frage, ob sich Vorst nde deutscher Konzernobergesellschaften auch f r Korruptionshandlungen von Entscheidungstr gern im Ausland ans ssiger Tochtergesellschaften nach 130 OWiG verantworten m ssen, wenn deren Handlungen nach den Ma st ben des Sitzstaates kein strafbares Unrecht darstellen. Dabei wird die vom BGH explizit offengelassene Frage gekl rt, ob sich die Verantwortung von Leitungspersonen einer Konzernobergesellschaft auch auf rechtlich selbstst ndige Tochtergesellschaften erstreckt. Neben Fragen des internationalen Strafrechts und der Reichweite des tatbestandlichen Schutzbereichs des 130 OWiG wird die bisher unbehandelte Problematik aufgeworfen, ob ausl ndische Rechtsordnungen bei der Anwendung des 130 OWiG Ber cksichtigung finden d rfen. Schlie lich wird erstmals wissenschaftlich untersucht, ob die Feststellung der im Rahmen des 130 OWiG geforderten Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Inhaberpflichten die Geltung des deutschen Strafrechts nach den Regeln der 3 ff. StGB erfordert.Die Untersuchung tr gt der Gefahr einer drohenden Sanktionsl cke Rechnung, die zum einen aus der arbeitsteiligen, dezentral organisierten Unternehmensf hrung und zum anderen aus dem international bestehenden Gef lle bei der Korruptionsbek mpfung resultiert.



