Description
(Short description)
Die Mitgliedstaaten dürfen beim Vollzug des Unionsrechts nur auf nationales Recht zurückgreifen, wenn dieses die Durchsetzung des Unionsrechts nicht unmöglich macht oder übermäßig erschwert (Effektivitätsgrundsatz). Bisher war ungeklärt, was mit dieser Forderung des EuGH gemeint ist. Diese Lücke füllt die Autorin durch eine umfassende Rechtsprechungsanalyse.
(Text)
Seit 1976 urteilt der Europ ische Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten beim Vollzug des Unionsrechts zwar auf ihr nationales Recht zur ckgreifen d rfen, doch dabei die Durchsetzung des Unionsrechts nicht unm glich machen oder berm ig erschweren d rfen (Effektivit tsgrundsatz). Bisher war ungekl rt, was mit dieser praktisch hoch bedeutsamen Standardaussage genau gemeint ist. Diese L cke f llt die Verfasserin. Sie zeigt auf, dass man eine subjektive und eine objektive Auspr gung des Effektivit tsgrundsatzes unterscheiden muss. Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsprechung analysiert und systematisiert. Die Verfasserin arbeitet unter anderem diejenigen Kriterien heraus, von denen abh ngt, auf welche Auspr gung des Effektivit tsgrundsatzes der EuGH zur ckgreift und wie streng er ihn verwendet. Insgesamt wird die Rechtsprechung des Gerichtshofs trotz der starken Kritik in der Literatur als gr tenteils positiv bewertet.



