- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Humanities, Arts & Music
- > Linguistics
- > german linguistics
Description
(Text)
Die vorliegende Studie untersucht anhand von Gotthold Ephraim Lessings bürgerlichen Trauerspielen Miß Sara Sampson und Emilia Galotti , ob die in seinen Werken dargestellten Weiblichkeitsentwürfe im Einklang mit dem allgemeingültigen Geschlechterverständnis des 18. Jahrhunderts stehen oder ob Lessing eine modernere Auffassung bezüglich der Rolle der Frau eingenommen hat. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob Lessing als Sympathisant bzw. Fürsprecher einer Aufwertung der weiblichen Sphäre bzw. einer partiellen Loslösung vom traditionell vorherrschenden Frauenbild des 18. Jahrhunderts begriffen werden kann. Berechtigung erfährt diese Untersuchung vor dem Hintergrund von Lessings Einordnung als Dramatiker der Aufklärung , der sich jenen vernunftorientierten Maximen verpflichtet fühlte, die - im Sinne gegenwärtig geführter Debatten - den Menschen in den Vordergrund stellte und nicht dessen Geschlechtszugehörigkeit.
(Extract)
Textprobe:
Kapitel 2, Die Familie im 18. Jahrhundert:
2.1, Die Struktur der Familie in Frühaufklärung und Empfindsamkeit:
Im 18. Jahrhundert ließ sich ein steigendes Interesse am innerfamiliären und privat-menschlichen Bereich beobachten, das die bis dato obligaten Themen dramatischer Gestaltung zurückdrängte. Gründe hierfür lagen v.a. in dem verstärkten Einfluss, der dem Bürger im geistigen Leben zukam. Da er durch die starren Ständeschranken vom gesellschaftlich-öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen war, blieb ihm nur der innerfamiliäre, häuslich-private Kreis der Familie, durch den er höchste Erfüllung zu erlangen suchte.
Die Familie bildete den Kern des Privatbereiches der bürgerlichen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts und der Bürger begriff sich im Wesentlichen als Privatmann und Familienoberhaupt. In dieser Phase der Aufklärung wurde die Familie als eine rational [ ], streng geordnete Gemeinschaft [verstanden; E.Tr.], deren Sinn darin lag, den Mitgliedern sittlichen und materiellen Halt im Leben zu geben. Die Familie sicherte die Existenz der einzelnen Familienmitglieder und diese wiederum hatten ihre Interessen, die keineswegs auch ihre persönlichen Interessen sein mussten, der Familie unterzuordnen.
Das Verbundenheitsgefühl innerhalb der Familie basierte in der frühen Periode der Aufklärung auf dem Bewusstsein, den gleichen sittlich sanktionierten Familieninteressen verpflichtet zu sein. Das Leben der bürgerlichen Familie unterlag ergo einer rationalen, durch ihre Existenzerfordernisse bedingten Ordnung, die sich durch ein bestimmtes sittliches Wertesystem ausdrückte. Dieses sittliche Wertesystem ließ sich wiederum in zwei Klassen unterteilen: Auf der einen Seite in die Werte der bürgerlichen Moral, die den Einzelnen an die existenzwichtigen Interessen der Familie banden und für jedes Familienmitglied, unabhängig von dessen Stellung innerhalb der Familie, galten (existenzwichtige Interessen waren beispielsweise ökonomische Sicherheit und sittliche Stabilität der Familie). Auf der anderen Seite in diejenigen Tugenden, die sich aus der Stellung der Familienmitglieder zueinander und aus ihrer besonderen Funktion im häuslichen Gefüge ableiteten. Dementsprechend ergaben sich für jedes Familienmitglied, abhängig von seiner Stellung im Familienverbund, andere Pflichten, die jedoch alle auf das Gleiche fokussieren: Die absolute Unterordnung jedes Einzelnen unter die gesamt familialen Interessen. Aus diesem Grund konnte es keine wirklichen Kontroversen innerhalb der Familie geben. Kam es dennoch zu einem Interessenkonflikt zwischen dem eigenen Wohl und dem der Familienmitglieder, führte der antizipierte oder auch tatsächliche Übergriff auf das Wohl der anderen zu massiven Schuldgefühlen.
Eine Untersuchung der Soziologie der Familie der Aufklärung expliziert deren patriarchalische Organisationsstruktur. Der Hausvater genoss überall, wo er in Erscheinung trat, absolute Autorität. Er allein repräsentierte die Familie, was von seinen Angehörigen grundsätzlich nicht in Frage gestellt wurde. Die Ehefrau oder Hausmutter war sich der Pflicht der völligen Unterordnung unter den Gatten bewusst. Die Kinder stellten die prinzipielle Berechtigung der hausväterlichen Gewalt ebenso wenig in Frage und auch sittlich verworfenes Verhalten berechtigte die Familienangehörigen nicht, sich über die väterliche Moral hinwegzusetzen. Die Autorität innerhalb der Familie war nach Alter und Geschlecht abgestuft, sodass die Tochter das schwächste Glied bildete. Eine Illustration der häuslichen Pflichten, die jedem Familienmitglied aus seiner Rolle im Gefüge der bürgerlich-patriarchalischen Familie zukamen, musste zunächst von der Person des Hausvaters ausgehen. Dieser lenkte und ordnete die häuslichen Angelegenheiten im Sinne der durch die bürgerliche Moral sittlich sanktionierten Familieninteressen. Die Ausübung hausväterlicher Verfügungsgewalt war für ihn sittliche Pflicht und dem



