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Die Bündelung der wesentlichen Folgefragen der Scheidung einer Eheerfolgt verfahrensrechtlich im Scheidungsverbund gem. 137 FamFG.Dieser wurde im Zuge der FGG-Reform dahingehend reformiert, dassdie Einbeziehung in den Scheidungsverbund nunmehr durch eineneue Frist begrenzt wird. Eine verbundfähige Familiensache wird nurdann Folgesache und ist im Scheidungsverbund zu entscheiden, wennsie "spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im erstenRechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängiggemacht wird" ( 137 Abs. 2 S. 1 FamFG).Die Arbeit befasst sich mit zahlreichen Problemen, die diese Frist inder familiengerichtlichen Praxis mit sich bringt. So ist u. a. unklar,wann die Frist beginnt, ob die Frist wegen fehlender Harmonisierungmit anderen Fristen gegebenenfalls zu verlängern ist, wie sie zuberechnen ist und welche Rechtsfolgen an die Fristversäumung zuknüpfen sind. Vor dem Hintergrund der Diskussion in Literatur undRechtsprechung und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichenRechtsprechung werden diese Fragen diskutiert und eigenen Lösungenzugeführt.



