Die Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (2004. 112 S. 210 mm)

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Die Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (2004. 112 S. 210 mm)

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  • 商品コード 9783838683744

Description


(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,2, Fachhochschule Mainz (III / Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Begriff der Riester-Rente ist jedem geläufig was aber verbirgt sich eigentlich genau dahinter? Wie funktioniert die neue staatliche Förderung der Altersvorsorge? Wer kann sie in Anspruch nehmen und lohnt sie sich überhaupt? Mit diesen Fragen sehen sich all diejenigen konfrontiert, die etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, die Fördermöglichkeiten für eine private Altersvorsorge nach dem AVmG aufzuzeigen.
Das allgemein als Riester-Modell bezeichnete Gesetzeswerk der Rentenreform 2001 betrifft jede der sog. Drei Säulen der Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Daher werden auch die wesentlichen Neuregelungen der Reform im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Betrieblichen Altersversorgung zunächst skizziert, um die Schnittstellen mit der Privatvorsorge zu verdeutlichen; die weiteren Ausführungen konzentrieren sich jedoch auf die Änderungen in der privaten Altersvorsorge.
Nach einer Vorstellung der für die zusätzliche Privatvorsorge in Frage kommenden Anlageprodukte (Versicherungen, Banksparpläne, Investmentfonds) wird die Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Auswirkungen einer schädlichen Verwendung sowie die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeverträgen in der Anspar- und der Leistungsphase mit übersichtlichem, tabellarischem Vergleich zu anderen, nicht geförderten Anlageformen erläutert. Zur Verdeutlichung der dargestellten Punkte und Erleichterung der praktischen Anwendung enthält Anhang I bis V Beispielrechnungen und Anhang VI bis XIII die für die Förderung relevanten Formulare; im Text finden sich an den entsprechenden Stellen Verweise hierauf.
Fazit und Ausblick:
Vom Grundgedanken her ist die Riester-Rente zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung, denn es wurde erkannt, daß das Umlageverfahren der GRV, vor allem unter demographischen Gesichtspunkten, auf Dauer nicht weiter funktionieren kann. Ein zusätzliches kapitalgedecktes Standbein der Altersvorsorge ist daher zu begrüßen. Auch die im Zuge der Reform eingeführte nachgelagrte Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen trifft auf Zustimmung. Jedoch kann eine Riester-Rente häufig lediglich das Absinken der Leistungen der GRV kompensieren, so daß weitere private Vorsorge oder die Nutzung von Angeboten der bAV unbedingt in die individuelle Planung einbezogen werden sollten. Die jetzige aktive Generation muß bereits eine Doppelbelastung aus der Finanzierung des Umlageverfahrens und dem Aufbau einer eigenen Vorsorge tragen, und die Belastungen werden in Zukunft noch größer werden. Die Rentenreform 2001 kann und darf also nicht die letzte Reform gewesen sein.
Positiv anzumerken ist, daß die Bürger durch die Reform mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge erhalten sofern die zusätzliche private Altersvorsorge nicht doch noch obligatorisch werden sollte. Bis Ende 2002 wurden über drei Millionen private Altersvorsorgeverträge (knapp drei Millionen Versicherungen, ca. 200.000 Verträge bei Investmentgesellschaften und nur wenige Banksparpläne) sowie ca. zwei Millionen Verträge im Bereich der bAV abgeschlossen. In der Gruppe der Arbeiter und Angestellten von 20 bis 45 Jahren haben immerhin 21 % einen förderfähigen Vertrag, allerdings sind die durchschnittlich erbrachten Sparbeiträge mit 175,- (bzw. 300,- unter Berücksichtigung der Zulagen) recht gering. Im Zuge der stufenweisen Erhöhung der Fördergrenzen wird es aber wohl zu höheren Einzahlungen kommen.
Als wesentliche Ursache dafür, daß die Riester-Rente noch keinen flächendeckenderen Ve...

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