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(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 3,3, Freie Universität Berlin (Politik- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Seit Mitte der neunziger Jahre verpflichten sich immer mehr Multinationale Unternehmen (MNU), einem unverbindlichen ethischen Verhaltenskodex (Code of Conduct) zu folgen. Prominente Beispiele, die Menschenrechte und Arbeitsrechte beinhalten, sind der Global Compact oder auch der FLA-Workplace Code.
Kritische Beobachter befürchten jedoch, dass die verschiedenen neuen Initiativen in Form von kodexgeleiteten Netzwerken wie der Global Compact von den beteiligten Firmen zur eigenen Imagepflege missbraucht werden, ohne dass ihnen nennenswerte Beiträge zur Armutsminderung abverlangt werden. Anlass zur Vorsicht geben vor allem die fehlenden Überwachungsmechanismen durch unabhängige Instanzen. Gerade der Global Compact ruft zudem Kritik hervor, da Firmen in ihm neuerdings Menschenrechte schützen sollen, eine Domäne die bisher ausschließlich von staatlicher Seite vertreten wurde und nur von dieser Seite vertreten werden konnte.
Befürchtungen seitens von Wissenschaftlern und NGOs (z.B. WEED) werden laut, diese neuen Formen von Global Governance, Soft Law und Selbstregulierung der Wirtschaft könnten die Bedeutung völkerrechtlicher Grundsätze, insbesondere die des internationalen Arbeitsrechts, schwächen. Ich gehe deshalb in dieser Arbeit der Frage nach, wie derartige Kodizes funktionieren und sich auf völkerrechtliche Grundsätze des internationalen öffentlichen Rechts auswirken.
Auch wenn das Wissen über Kodizes und deren Anerkennung zunimmt, weisen die hier aufgezeigten Strukturen der Kodizes eine Vielzahl von Schwächen auf. Insofern muss die Frage, ob grundsätzlich diejenigen Institutionen vorhanden sind, die ein Funktionieren der Kodizes erlauben würden, das heißt ob eine entsprechende Accountability in Form von institutionalisierten Überwachungsmaßnahmen, vorhanden ist, verneint werden.
Vage definierte Kodizes erlauben kreative Interpretationen. Einige der Beispiele weisen jedoch in die richtige Richtung und führen ein entsprechend ausgefeiltes Kontrollsystem auf. Auch wenn noch Klärungsbedarf besteht, sind die detailliertesten und fortschrittlichsten Ansätze der FLA und des SA 8000 zu erwähnen. Die Stärke des Konzeptes von SA 8000 liegt hier in seiner praktischen Anwendbarkeit. Auf die selbe Weise, wie man sich auf die Kernarbeitsnormen beziehen kann, muss klar spezifiziert werden, wo die Grenzen der Verantwortung liegen. Sind diese Vorraussetzungen gegeben, so können Verhaltenskodizes, das zeigen erste Erfahrungen, sehr wirksame Instrumente zur Verbesserung von Arbeitsverhältnissen sein.
Abgesehen von solchen punktuellen Entwicklungen mangelt es internationalen Verhaltenskodizes an Präzision und entsprechenden Überwachungsmaßnahmen. Sowohl die mangelnde Präzision als auch das weitgehende Fehlen der Überwachungsmaßnahmen stellen die bestehenden internationalen Rechtsgrundsätze in Frage.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.Sind internationale Kodizes für und von MNU s wirkungslos?4
I.1Fokus und Funktion6
I.2Accountability und die Richtgröße Freiwillige Teilnahme in kodexorientierten Netzwerken9
I.3Funktion zwischen Lernen und Erfüllung funktioneller Vorgaben17
I.4Wirkung internationaler Verhaltenskodizes22
I.5Bibliographie zu Teil I.25
II.Fallbeispiele28
II.1Untersuchungsfragen29
II.2Internationale Kodizes mit multilateraler Beteiligung30
II.2.1OECD Guidelines For Multinational Enterprises31
II.2.2Verhaltenskodizes im UN-System35
II.2.2.1Der Code of Conduct for Responsible Fisheries (CCRF) der FAO36
II.2.2.2Die Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work (ILO)37
II.2.2.3Die neun Prinzipien des Global ...



