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(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Hochschule Wismar (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Gerade durch die Internationalität des Internet - es kennt nun einmal technisch keine nationalen Grenzen - hat vor allem die grenzüberschreitende (unaufgeforderte) E-Mail-Werbung eine besondere Bedeutung erlangt. Die aufgezeigten Vorzüge, welche die E-Mail den Werbenden bietet, haben zu einem schnellen Anstieg der täglich versandten Werbenachrichten geführt. Es lässt sich wohl nicht leugnen, dass E-Mail-Werbung gerade dadurch zum Teil belästigende Formen annehmen kann. Und genau dort ist dann für Verbraucher wie auch für Gewerbetreibende die Grenze des Erträglichen erreicht. Als Junk-Mail oder Spam gerät die unerwünschte Werbe-E-Mail immer häufiger in die Kritik.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen verbieten die deutschen Gerichte die Versendung unverlangter E-Mail-Werbung bisher grundsätzlich. Von diesem Verbot sind aber nicht nur einheimische, sondern auch ausländische Gewerbetreibende betroffen, die Werbe-Mails an Empfänger in Deutschland senden wollen. Diesen Unternehmen bleibt damit unzweifelhaft eine Form der gezielten Kundenakquisition verwehrt, denn die Anbahnung von Geschäften und die Vermarktung der eigenen Produkte geschieht in der heutigen Zeit verstärkt über die Nutzung des Internet. Wenn jedoch eine ganz bestimmte Form der Markterschließung oder Absatzförderung, wie in diesem Fall die Werbung per E-Mail, durch eine nationale Rechtsprechung untersagt wird, können die Betroffenen einen Teil ihrer gewerblichen Tätigkeit (und dazu gehört nun einmal auch der wichtige Bereich der Werbung) faktisch nur noch eingeschränkt nachgehen. Vorstellbar ist, dass es ausländische Anbieter dadurch ungleich schwerer haben, mit ihren Produkten in einen neuen Markt vorzudringen, im Gegensatz zu einheimischen Anbietern, die mit ihren Erzeugnissen bereits auf diesem Markt etabliert sind. Sofern Anbieter eines EU-Mitgliedstaates durch eine nationale Regelung am Marktzugang offenbar gehindert oder jedenfalls benachteiligt werden, könnte genau hierin ein Verstoß gegen die wichtigste Grundfreiheit nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), nämlich der Freiheit des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, zu erblicken sein. Weil das Verbot der unangeforderten E-Mail-Werbung eine solche nationale Regelung darstellt, soll also der Frage nachgegangen werden, ob diese Rechtsprechung der deutschen Gerichte mit der im EG-Vertrag garantierten Warenverkehrsfreiheit überhaupt vereinbar ist.
Hierzu wird vorab ein Überblick über die derzeitige Rechtslage hinsichtlich der E-Mail-Werbung anhand der deutschen Rechtsprechung gegeben. Unter Berücksichtigung der inzwischen recht umfangreichen Werberechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erfolgt dann die Prüfung, ob das Verbot der unangeforderten E-Mail-Werbung möglicherweise eine unzulässige Behinderung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und damit einen Verstoß gegen Art. 28 EG darstellt. Im Anschluss daran soll noch untersucht werden, ob und inwieweit die in diesem Zusammenhang außerordentlich bedeutsamen EU-Richtlinien zum Fernabsatz (Fernabsatz-Richtlinie) und zum Elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) Einfluss auf die rechtliche Beurteilung haben.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
A.EINLEITUNG1
I.VORBETRACHTUNG3
II.PROBLEMAUFRISS2
III.UNTERSCHIEDLICHE ANSICHTEN ZUR UNERWÜNSCHTEN E-MAIL-WERBUNG4
1.Argumente für ein Verbot4
2.Argumente für eine Zulässigkeit5
3.Weitere Aspekte - Kurz beleuchtet6
a.Verletzung des Eigentums?6
b.Verstopfte Mailbox?7
B.DEUTSCHE RECHTSPRECHUNG ZU UNVERLANGTER E-MAIL-WERBUNG8
I.AUSGEWÄHLTE GERICHTSENTSCHEIDUNGEN IM EINZELNEN8
1.E-Mail-Werbung an private Anschlüsse8
2.E-M...



