Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung : Erfolgskontrolle an drei verschiedenen Bauvorhaben (2003. 204 S. 210 mm)

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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung : Erfolgskontrolle an drei verschiedenen Bauvorhaben (2003. 204 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783838664330

Description


(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen (Biologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
In dieser Arbeit wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erörtert und an den Ausgleichsmaßnahmen zu drei verschiedenen Bauvorhaben eine Erfolgskontrolle durchgeführt.
Dazu wurden in einem ersten Teil die rechtlichen Grundlagen der Eingriffsregelung erläutert. Gezeigt wurde so, welche Anforderungen an die Planungen der Projekte gestellt und in welcher Weise sie umgesetzt wurden. Nach einer Einführung in die Eingriffsregelung in den Grundzügen des
8 (1) BNatSchGs wurde das Bau- und Raumordnungsgesetz vorgestellt. Als wichtige Punkte wurden die Eingriffs- und Ausgleichsvorschriften behandelt. In der kritischen Betrachtung der Paragraphen wurde auch Bezug genommen auf die Veränderung der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und nach Baugesetzbuch in der chronologischen Folgeder Gesetzgebung. Neben dem Wegfall der Innenbereichsabgabe und dem Problem des funktionalen Bezuges zwischen Eingriff und Ausgleich wurde die Praktikabilität des Ökokontos und die landesrechtlichen Regelung der Landschaftspläne erläutert. Nach einer Vorstellung der allgemeinen praktischen Defizite in der Umsetzung der Eingriffsregelung wurden die Projekte im Hinblick auf die Umsetzung eben dieser untersucht. Ergebnis der Untersuchung war eine mangelnde Erfassung der Schutzgüter und damit eine unzureichende Beschreibung des herrschenden Status quo.
Die anschließende Darstellung der Erfolgskontrolle beschäftigte sich mit den Grundsätzen sowie der Gliederung der Erfolgskontrolle in eine Verfahrens- und Ergebniskontrolle. In der Ergebniskontrolle wird sowohl der Vollzug der in den Festsetzungen beschriebenen Kompensationsmaßnahmen als auch die Funktion des Leistungshaushaltes des Naturhaushaltes überprüft.
Im zweiten Teil der Arbeit wurden die Methoden der praktischen Untersuchungenvorgestellt und erläutert. Dabei wurden in dieser Arbeit die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Fauna kontrolliert. Die Untersuchung des Schutzgutes Boden umfasste sowohl eine Bodenansprache im Gelände als auch die Analyse des Bodens hinsichtlich pH-Wert, Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis, Carbonat- und Phosphorgehalt. Die Vegetationsaufnahmen wurden mit den Methoden von BRAUN-BLANQUET durchgeführt. Die Erfassung des Schutzgutes Fauna erfolgte nach den Kriterien Laufkäfern und Vögeln getrennt. Die Laufkäfer wurden mit Hilfe von Barber-Bodenfallen gefangen und anschließend bestimmt. Die Vögel wurden mit einer abgewandelten Variante der E.F.P.-Methode nach BLONDEL erfasst. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in einem folgenden Kapitel beschrieben und bewertet. Dazu wurde ein Bewertungsverfahren erstellt, welches sich in der Grundaussage auf alle Schutzgüter bezog. Bei den Schutzgütern Laufkäfer und Vögel wurden zusätzliche Parameter der Bewertung wie z.B. das Vogel-Leitartenmodell nach FLADE (1994) eingesetzt. In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass die Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Fauna die größten Schwierigkeiten machte und kaum handhabbar war.
Im dritten Teil der Arbeit wurden die rechtlichen Ansprüche aus dem ersten Teil mit den Untersuchungsergebnissen des zweiten Teils verglichen. Dabei stellten sich erhebliche Diskrepanzen heraus. Defiziten wurde mit der Formulierung von Optimierungsmaßnahmen begegnet. Aufgrund der gesammelten Erkenntnisse über die Defizite in der Durchführung wurde eine Anleitung zur Verwirklichung einer Erfolgskontrolle formuliert. Hierbei stellte sich die Planung als wichtigstes Instrument der korrekten Umsetzung der Eingriffsregelung heraus.
Die vorliegende Arbeit zeigt, dass sowohl eine verfahrensrechtlich-methodische als auch eine funktionale Erfolgskontrolle an Bauvorhaben nicht durchführbar ist. Der Grund hierfür ist die mang...

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