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Description
(Short description)
Das Werk behandelt den durch die Neueinführung des Par. 675u BGB geänderten Bereicherungsausgleich im Überweisungsverkehr. Zukünftig erfolgt ein Bereicherungsausgleich bei nicht autorisierten Zahlungen nur noch zwischen der Zahlerbank und dem Zahlungsempfänger. Auch bei widerrufener, aber ausgeführter Überweisung findet eine Rückabwicklung nicht mehr im Deckungsverhältnis statt.
(Text)
Der Bereicherungsausgleich in den sog. Anweisungsf llen stand in der Vergangenheit im Mittelpunkt zahlreicher Literaturbeitr ge. Auch die Rechtsprechung besch ftigte sich immer wieder mit solchen Konstellationen. Hauptanwendungsfall war die trotz K ndigung/Widerruf ausgef hrte berweisung. Die Arbeit untersucht, ob der auf den ersten Blick unscheinbar klingende 675u BGB, der Vorgaben aus der Zahlungsdiensterichtlinie umsetzt, die bisherigen Grunds tze zum Bereicherungsausgleich in den Anweisungsf llen auf ein ganz neues Fundament stellt. Dabei stellt sie die These auf, dass es nicht mehr auf die zurechenbare Veranlassung ankommt, sondern allein auf die Autorisierung. Fehlt eine Autorisierung, muss sich die Bank des berweisenden stets im Wege der Direktkondiktion an den Zahlungsempf nger wenden.