Description
(Short description)
In dieser Abhandlung wird die Strafbarkeit des verdeckten Ermittlers bei einsatzbedingten Auslandstaten vor dem Hintergrund des EU-Rechtshilfeübereinkommens untersucht. Kann ein verdeckter Ermittler für eine Straftat, die im Ausland gerechtfertigt ist oder nicht verfolgt wird, nach deutschem Strafrecht zur Verantwortung gezogen werden?
(Text)
Die Untersuchung geht auf die Schwierigkeiten einer grenz berschreitenden Strafverfolgung durch den transnationalen Einsatz verdeckter Ermittler ein, die durch konkurrierende europ ische und nationale Vorschriften entstehen. Nach deutschem Strafanwendungsrecht gilt das deutsche Strafrecht f r Taten, die ein deutscher Amtstr ger w hrend seines Dienstes im Ausland begeht unabh ngig davon, ob die Tat am Tatort strafbar ist oder nicht. Demgegen ber ordnet Art. 15 EU-Rechtshilfe bereinkommen eine Gleichstellung von ausl ndischen und nationalen verdeckten Ermittlern hinsichtlich der Strafbarkeit f r einsatzbedingte Straftaten an. Im Zentrum der Untersuchung steht somit die Frage, ob aus der in Art. 15 EUR normierten Gleichstellung in- und ausl ndischer Beamter folgen muss, dass ein deutscher verdeckter Ermittler, der im Ausland eine einsatzbedingte Straftat begeht, die dort entweder gerechtfertigt ist oder aber nicht verfolgt wird, auch in Deutschland nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl die Tat nach deutschem Recht strafbar ist.



