Description
(Short description)
Der Autor untersucht die dem soft law zuzuordnenden Kommissionsmitteilungen, die - Verwaltungsvorschriften ähnlich - u.a. einen einheitlichen Unionsrechtsvollzug durch die Mitgliedstaaten sicherstellen wollen. Für den indirekten Vollzug und das Kooperations- und Verbundverwaltungsrecht werden dabei abgestufte Berücksichtigungs- und Befolgungspflichten begründet.
(Text)
Der Autor untersucht die dem soft law zuzuordnenden Kommissionsmitteilungen. Neben rechtssetzungsbezogenen Mitteilungen, die dem interinstitutionellen Dialog und der ffentlichkeitsbeteiligung dienen, werden dabei rechtsinterpretierende Mitteilungen als vollzugsbezogene Empfehlungen i.S.v. Art. 288 AEUV unterschieden. Mit letzteren will die Kommission deutschen Verwaltungsvorschriften hnlich u.a. einen einheitlichen Vollzug europ ischer Rechtsregeln durch die Mitgliedstaaten sicherstellen. Im Sinne einer normativen Vollzugserm chtigungslehre werden insoweit anhand der jeweiligen Verteilung der Vollzugskompetenzen zwischen der nationalen und europ ischen Ebene und ber die Pflicht zur Unionstreue f r den indirekten Unionsrechtsvollzug und f r die Bereiche des Kooperations- und Verbundverwaltungsrechts abgestufte Ber cksichtigungs- und Befolgungspflichten begr ndet, die es erlauben, die Mitteilungen widerspruchsfrei in das System der brigen Handlungsformen einzuordnen. Die besondere Funktion und Eignung von Mitteilungen als Instrument der flexiblen Verbundsteuerung wird schlie lich beispielhaft f r das Telekommunikationsrecht, das Kartellrecht und das Beihilferecht dargestellt.