Description
(Short description)
Am 1.1.2013 beginnt die Vollversteigerung von CO2-Emissionszertifikaten für Anlagen der Energiewirtschaft. Das vorliegende Werk belegt, dass Opportunitätskosten auch weiterhin eingepreist werden können. Die rechtmäßig erzielbaren Windfall Profits sind jedoch begrenzt. Dies gilt ex aequo rückblickend seit 2005, aus emissionshandels- wie aus kartellrechtlicher Sicht.
(Text)
Mit Beginn der 3. Handelsperiode des EU-Emissionshandels erfolgt zum 1.1.2013 eine Umstellung des Zuteilungssystems an die Anlagenbetreiber der Energiewirtschaft: eine unentgeltliche staatliche Zuteilung von Emissionszertifikaten wird durch eine Vollversteigerung ersetzt. Damit einher geht die politische Erwartung, dass Windfall Profits, die Energieanlagenbetreiber seit 2005 erzielen konnten, g nzlich wegfallen.Das vorliegende Werk belegt, dass diese Erwartungshaltung jedenfalls nicht ohne erhebliche Einschr nkungen begr ndet ist. Einleitend wird er rtert, dass das unternehmerische Verhalten Opportunit tskosteneinpreisung zwar dem Grund nach konomisch rational und zudem auch im Lichte des europ ischen und deutschen Emissionshandelsrechts nicht per se rechtswidrig ist. Eine Volleinpreisung unentgeltlich zugeteilter Emissionszertifikate ist dennoch weder rational, noch im Lichte des Emissionshandels- und Kartellrechts zul ssig.Die Kriterien, die f r die Bestimmung der zul ssigenH he einer Opportunit tskosteneinpreisung im EU-Emissionshandel relevant sind, werden ebenso erarbeitet, wie die tatbestandlichen und prozessualen H rden, die eine Preismissbrauchsaufsicht nach 29, 19 GWB und Art. 101 AEUV erheblich erschweren.