Description
(Short description)
Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Der Band versammelt die Beiträge der Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit".
(Text)
Rechtsschutz gegen die ffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsm ige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt.Die Konferenz Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit untersuchte im November 2010 in einem historischen berblick zun chst die Entwicklung von Rechtsschutz gegen die ffentliche Gewalt in Deutschland und der Europ ischen Union . Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze tr gt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gew hrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz nach. Gleichzeitig st t die Leistungsf higkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen k nnen, ohne die Justiz ihrer Funktionsf higkeit zu berauben, fragt der Beitrag konomisierung von Rechtsschutz .