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Description
(Short description)
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 89/104/EWG in nationales Recht (Par. 24 I MarkenG) wurde der in Deutschland geltende Grundsatz der internationalen Erschöpfung von Markenrechten zu Gunsten einer nur europaweiten Erschöpfung aufgegeben. Darin wird vor allem von den importierenden Wirtschaftszweigen eine Behinderung des freien Welthandels gesehen. Das Werk untersucht, ob eine Rückkehr zu dem Grundsatz der internationalen Erschöpfung empfehlenswert oder sogar erforderlich ist. Besondere Berücksichtigung findet die Systematik und Formulierung des Art. 7 der EG-Richtlinie, die internationale Rechtslage sowie die Entwicklung der Rechtsprechung aus europäischer und internationaler Sicht. Einen weiteren Aspekt stellt die Frage der Vereinbarkeit der europäischen Erschöpfungsregelung mit den Vorschriften des GATT 1994 und des TRIPS-Abkommens dar. Auch die Auswirkung der im Laufe der Zeit gewandelten Funktionenlehre auf die Reichweite der markenrechtlichen Erschöpfung wird in die Untersuchung einbezogen. Abschließend wird der gesamte Themenkomplex unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Interessen betrachtet.
(Text)
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 89/104/EWG in nationales Recht ( 24 I MarkenG) wurde der in Deutschland geltende Grundsatz der internationalen Ersch pfung von Markenrechten zu Gunsten einer nur europaweiten Ersch pfung aufgegeben. Darin wird vor allem von den importierenden Wirtschaftszweigen eine Behinderung des freien Welthandels gesehen. Das Werk untersucht, ob eine R ckkehr zu dem Grundsatz der internationalen Ersch pfung empfehlenswert oder sogar erforderlich ist. Besondere Ber cksichtigung findet die Systematik und Formulierung des Art. 7 der EG-Richtlinie, die internationale Rechtslage sowie die Entwicklung der Rechtsprechung aus europ ischer und internationaler Sicht. Einen weiteren Aspekt stellt die Frage der Vereinbarkeit der europ ischen Ersch pfungsregelung mit den Vorschriften des GATT 1994 und des TRIPS-Abkommens dar. Auch die Auswirkung der im Laufe der Zeit gewandelten Funktionenlehre auf die Reichweite der markenrechtlichen Ersch pfung wird in die Untersuchung einbezogen. Abschlie end wird der gesamte Themenkomplex unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Interessen betrachtet.