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Description
(Short description)
Friedenskonsolidierung ist justiziabel. Im Nachkriegsbosnien kommen Verfassungsgericht und Menschenrechtskammer eine Schlüsselrolle zu: Sie gewähren effektiven Grundrechtsschutz, fördern die nationale Integration im Vielvölkerstaat, schlichten Kompetenzstreitigkeiten in der Ethnokratie und legitimieren sowie kontrollieren internationale Intervention.
(Text)
Friedenskonsolidierung ist auch Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit. Im Nachkriegsbosnien kommen Verfassungsgericht und Menschenrechtskammer dabei eine Schl sselrolle zu. Auch 15 Jahre nach Ende des bewaffneten Konflikts ist der Fortbestand des 1995 in Dayton geschaffenen komplexen Staatsgebildes nicht gesichert. Die Innen- wie Au enpolitik bleibt bef rdert von den alten Eliten gepr gt von der fortbestehenden ethnischen Spaltung. Schlichtend, ausgleichend und legitimierend, mit einem Auge f r die bergeordneten Ziele von Staat und Gesellschaft, wirken in diesem Kontext die gemischt national-international besetzten obersten Gerichte: Sie gew hren effektiven Grundrechtsschutz, f rdern die nationale Integration im Vielv lkerstaat, schlichten Kompetenzstreitigkeiten in der Ethnokratie und legitimieren sowie kontrollieren internationale Intervention.