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Das Werk befasst sich mit einer zentralen Frage des EU-Kartellbu geldrechts: Wer hat f r einen Kartellversto bu geldrechtlich einzustehen, wenn das an der Zuwiderhandlung gegen die Art. 101, 102 AEUV beteiligte Unternehmen vor Erlass der Bu geldentscheidung umstrukturiert wurde? Zahlreiche Kommissions- und Gerichtsentscheidungen belegen die praktische Relevanz dieser Frage. Ihre dogmatischen Grundlagen wurzeln im kartellrechtlichen Unternehmensbegriff. Ausgehend von einer systematischen Auswertung und kritischen Analyse der gesamten Entscheidungspraxis zum Unternehmensbegriff des europ ischen Kartellrechts, zum Konzept der wirtschaftlichen Einheit, zur gesamtschuldnerischen Haftung und zur Haftungsnachfolge bei Unternehmensumstrukturierungen entwickelt der Autor ein eigenst ndiges kartellbu geldrechtliches Haftungskonzept. Ihm zufolge ist das Unternehmen im Sinne der Art. 101, 102 AEUV f r sein wettbewerbswidriges Verhalten selbst bu geldrechtlich verantwortlich. Im Ver u erungsfalle hat dies zur Folge, dass die bu geldrechtliche Verantwortung mit der Sachsubstanz des T terunternehmens mittelbar (faktisch) auf die Erwerberseite bergeht.