Description
(Short description)
Das Werk stellt die Entwicklung des französischen Staatshaftungsrechts bis zur Gegenwart eingehend dar. Zentrales Thema ist dabei die in der richterrechtlichen Rechtsschöpfungsbefugnis wurzelnde Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen, einschließlich der haftungsrechtlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und der EMRK. Vor dem Hintergrund des Völkerrechts entwirft die Arbeit eine Systematik des Auslegungstopos "effet utile" in der Rechtsprechung des EuGH. Dabei legt sie einen gemeinschaftsspezifischen Effektivitätsbegriff frei, in dem sich die Durchsetzung der Rechtsordnung komplementär zum Schutz individueller Rechte widerspiegelt.
(Text)
Das Werk stellt die Entwicklung des Staatshaftungsrechts in Frankreich von den Anfängen bis zur Gegenwart eingehend dar. Anders als das weitestgehend in der Begrifflichkeit des Amtshaftungsanspruchs gefangene deutsche Recht verdankt das französische Staatshaftungsrecht seine Entstehung und gegenwärtige Gestalt der richterlichen Rechtsschöpfung. Losgelöst von gesetzlichen Vorgaben empfängt das Staatshaftungsrecht in Frankreich seine Impulse unmittelbar aus gesellschaftlichen Erwartungen und Entwicklungen. Seine Anpassungsfähigkeit ermöglichte darüber hinaus die Übernahme haftungsrechtlicher Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, aber auch der EMRK, deren haftungsrechtliche Dimension in Deutschland bislang nahezu unbemerkt geblieben ist. Die Fähigkeit des französischen Staatshaftungsrechts, auf gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen zu reagieren, ist ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht, der den besonderen Stellenwert der Staatshaftung im System des französischen Verwaltungsrechts erklärt.